Das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz 2012, LGBl. Nr. 46/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 3 lit. a wird vor dem Wort „Gericht“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
2. § 5 Abs. 7 zweiter Satz entfällt.
3. § 10 Abs. 1 letzter Satz entfällt.
4. § 11 Abs. 4 zweiter Satz entfällt.
5. § 12 Abs. 4 letzter Satz entfällt.
6. In § 18 Abs. 1 wird vor dem Wort “Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
7. Dem § 21 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 5 Abs. 3 und 7, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 4 und § 18 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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