Das Burgenländische Lebensmittelkontrollgebührengesetz - Bgld. LMKGG, LGBl. Nr. 12/2008, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 1 dritter Satz entfällt die Wortfolge „erster Instanz“.
2. In § 5 entfällt die Wortfolge „erster Instanz“ sowie der zweite Satz.
3. In § 6 entfällt die Wortfolge „erster Instanz“.
4. In § 9 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
5. § 10 Abs. 3 lautet:
„(3) § 4 Abs. 1, §§ 5, 6 und 9 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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