Das Burgenländische Kehrgesetz 2006 - Bgld. KehrG 2006, LGBl. Nr. 15/2007 wird wie folgt geändert:
1. In § 14 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils vor dem Wort „Strafe“ jeweils das Wort „strafgerichtlicher“ eingefügt.
2. Dem § 15 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 14 Abs. 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
0 Kommentare zu Art. 32 Bgld. LVwgBG