Das Burgenländische Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007, LGBl. Nr. 25/2007, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 69/2008, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 9 wird nach dem Wort „Ehe“ die Wortfolge „oder eingetragenen Partnerschaften“ eingefügt.
2. § 5 Abs. 1 Z 1 und 2 lautet:
„1. | beim Rechtserwerb zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, Lebensgefährten und Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie, zwischen Geschwistern, zwischen Geschwistern und deren Ehegatten oder deren eingetragenen Partnern, zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern von Geschwistern, durch Wahl-, Stief- und Pflegekinder oder -eltern, weiters zwischen Onkeln und Tanten einerseits sowie Neffen und Nichten und deren Ehegatten oder deren eingetragenen Partnern andererseits, wenn eine Rechtserwerberin oder ein Rechtserwerber unmittelbar gesetzliche Erbin oder unmittelbar gesetzlicher Erbe ist, | |||||||||
2. | beim Rechtserwerb zwischen den früheren Ehegatten oder den früheren eingetragenen Partnern im Falle der rechtskräftigen Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe oder Auflösung oder Nichtigerklärung einer eingetragenen Partnerschaft im Rahmen der Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse sowie beim Rechtserwerb zwischen den früheren Lebensgefährten im Falle der Trennung;“ |
3. In § 12 Abs. 1 Z 2 wird nach dem Wort „Ehegatten“ die Wortfolge „oder eingetragene Partner“ eingefügt.
4. § 18 Abs. 1 letzter Satz entfällt.
5. In § 19 Abs. 3 wird die Wortfolge „vom Gericht“ durch die Wortfolge „von einem ordentlichen Gericht“ ersetzt.
6. In § 21 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 wird jeweils die Wortfolge „ein erstinstanzlicher Bescheid“ durch die Wortfolge „ein Bescheid der Grundverkehrsbehörde“ ersetzt.
7. In § 25 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge „erster Instanz“.
8. § 25 Abs. 3 entfällt.
9. In § 32 Abs. 1 Z 3 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
10. Der bisherige Text des § 34 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 2 Abs. 9, § 5 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 3, § 21 Abs. 2, § 23 Abs. 2, § 25 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfällt § 25 Abs. 3.“
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