Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Organe der Landwirtschaftskammer sind:
1.
die Vollversammlung
2.
der Hauptausschuss
3.
der Kontrollausschuss
4.
der Präsident (Vizepräsident)
In Kraft seit 16.07.2002 bis 31.12.9999
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