Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Landesregierung hat Entwürfe zu Landesgesetzen zeitgerecht zur Begutachtung zu übermitteln. Entwürfe von Verordnungen der Landesregierung sind dann zur Begutachtung zu übermitteln, wenn sie Interessen der Land- und Forstwirtschaft berühren.
In Kraft seit 16.07.2002 bis 31.12.9999
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