Das Ausmaß der Abstellräume für Reinigungsmittel und - geräte, Garten- und Spielgeräte, sonstige Arbeitsmaterialien etc. hat dem Bedarf zu entsprechen, sie müssen versperrbar sowie belüftbar sein. Eine Entlüftung über die Gänge und Gruppenräume ist nicht zulässig. Die aktuelle Telefonnummer der Vergiftungsinformationszentrale ist im Putzraum an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
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