Bei der Wahl der Liegenschaft und der Gestaltung des zugehörigen Spielplatzes, bei der Errichtung des Gebäudes der Kinderbetreuungseinrichtung und bei der Einrichtung und Ausstattung der Räume sind in erster Linie die Interessen der Kinder, insbesondere ihre körperliche und geistige Gesundheit und Entwicklung bestmöglich zu wahren und zu fördern. Des Weiteren ist
1. | dem tatsächlichen Bedarf, | |||||||||
2. | dem Stand der psychologischen, pädagogischen und technischen Wissenschaften, | |||||||||
3. | dem Stand der Technik, | |||||||||
4. | den hygienischen und sicherheitsmäßigen Erfordernissen sowie | |||||||||
5. | den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit | |||||||||
zu entsprechen. Auf eine verkehrsberuhigte Umgebung ist nach Möglichkeit zu achten. |
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