§ 151p Bgld. GemBG 2014 Monatsentgelt

Bgld. GemBG 2014 - Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024

Das Monatsentgelt der in § 151n genannten pädagogischen Fachkräfte richtet sich nach § 151 in Verbindung mit § 151c Abs. 1.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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