§ 151j Bgld. GemBG 2014 Sabbatical

Bgld. GemBG 2014 - Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

§ 116 ist auf pädagogische Fachkräfte mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Rahmenzeit und die Freistellung grundsätzlich volle Kindergartenjahre zu umfassen haben. Als Kindergartenjahr gilt dabei jeweils der Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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