§ 151m Bgld. GemBG 2014 Monatsentgelt

Bgld. GemBG 2014 - Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024

Das Monatsentgelt der in § 151l genannten pädagogischen Fachkräfte richtet sich nach § 150c Abs. 1 in Verbindung mit § 151c Abs. 1. § 150c Abs. 2 ist anzuwenden.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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