§ 10 BFWG Organe

BFWG - BFW-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
§ 10.Paragraph 10,

Die Organe des Forschungszentrums sind:

  1. 1.Ziffer einsLeitung des Forschungszentrums (§§ 11 bis 17);Leitung des Forschungszentrums (Paragraphen 11 bis 17);
  2. 2.Ziffer 2Wirtschaftsrat (§§ 18 und 19).Wirtschaftsrat (Paragraphen 18 und 19).
In Kraft seit 16.07.2004 bis 31.12.9999
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