Anl. 1/31 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst alsReferent A in einer Direktion der PTA,
  2. b)Litera bim Postautodienst alsLeiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,
  3. c)Litera cim Telekomdienst alsReferent in höherer technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,
  4. d)Litera dim Dienst bei der Mobilkom alsReferent in höherer technischer Verwendung in der Mobilkom,
  5. e)Litera ein der Fernmeldebehörde als Referentin oder Referent A im Fernmeldebüro,

31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß § 229 Abs. 4.31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß Paragraph 229, Absatz 4,

31.3. Die in Z 31.2.1 lit. a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA oder in einem Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Fernmeldebüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB31.3. Die in Ziffer 31 Punkt 2 Punkt eins, Litera a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA oder in einem Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Fernmeldebüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Postrecht in der PTA Direktion Wien, Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der PTA Direktion Wien,

31.4. Eine in Z 31.5 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder § 249b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 31.6 vorgeschriebenen Erfordernisse.31.4. Eine in Ziffer 31 Punkt 5, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 229, Absatz 3, oder Paragraph 249 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 31 Punkt 6, vorgeschriebenen Erfordernisse.

31.5. Zu den Verwendungen für die in Z 31.4 angeführten Beamten zählen insbesondere:31.5. Zu den Verwendungen für die in Ziffer 31 Punkt 4, angeführten Beamten zählen insbesondere:

31.5.1. in der Dienstzulagengruppe S

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Leiter der Buchhaltung der Direktion Wien der PTA,
  2. b)Litera bim Postdienst:Regionalleiter/Post - Vertrieb und Querschnittsfunktionen,
  3. c)Litera cim Telekomdienst:Leiter Customer Care,

31.5.2. in der Dienstzulagengruppe 1

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Leiter der Buchhaltung einer Direktion der PTA (ausgenommen Wien),
  2. b)Litera bim Postdienst:Leiter eines Postamtes I. Klasse, 1. Stufe,Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 1. Stufe,
  3. c)Litera cim Postautodienst:Leiter in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,Leiter in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
  4. d)Litera dim Telekomdienst:Leiter Privatkundenvertrieb,Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
  5. e)Litera eim Dienst bei der Mobilkom:Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,

31.5.3. in der Dienstzulagengruppe 1b

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Referent B in der Generaldirektion der PTA,Referent B 1 in einer Direktion der PTA,
  2. b)Litera bim Dienst bei der Mobilkom:Referent B 1 in der Geschäftsleitung,
  3. c)Litera cin der Fernmeldebehörde: Qualifizierte Referentin oder qualifizierter Referent B bei der Fernmeldebehörde in der Zentralstelle,

31.5.4. in der Dienstzulagengruppe 2:

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Leiter einer Gruppe in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
  2. b)Litera bim Postdienst:Leiter eines Postamtes I. Klasse, 2. Stufe,Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 2. Stufe,
  3. c)Litera cim Postautodienst:Leiter einer Postautostelle I,Leiter einer Postautostelle römisch eins,
  4. d)Litera dim Telekomdienst:Leiter einer Betriebs-Leitstelle ohne vorgesetztenAbteilungsleiter (ausgenommen Wien),
  5. e)Litera ein der Fernmeldebehörde: Leiterin oder Leiter eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

31.5.5. in der Dienstzulagengruppe 2b:

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Referent B 2 in einer Direktion der PTA,
  2. b)Litera bim Telekomdienst:Referent in gehobener technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,
  3. c)Litera cim Dienst bei der Mobilkom:Referent B 2 in der Geschäftsleitung,
  4. d)Litera din der Fernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

31.5.6. in der Dienstzulagengruppe 3:

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Leiter der Buchführungsabteilung (keine Nebenverrechnungskreise) in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
  2. b)Litera bim Postdienst:Leiter eines Postamtes I. Klasse, 3. Stufe,Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 3. Stufe,
  3. c)Litera cim Postautodienst:Leiter einer Postautostelle II,Leiter einer Postautostelle römisch II,
  4. d)Litera dim Telekomdienst:Leiter eines Baubüros,
  5. e)Litera eim Dienst bei der Mobilkom:Leiter eines Bereiches in einer Regionalstelle,
  6. f)Litera fin der Fernmeldebehörde: stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

31.5.7. in der Dienstzulagengruppe 3b:

  1. a)Litera aim Verwaltungsdienst:Referent B 3 in einer Direktion der PTA,
  2. b)Litera bin der Fernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro,

31.6.

  1. a)Litera aDie Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.11 oder 2.12 oderDie Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 2 Punkt 11, oder 2.12 oder
  2. b)Litera beine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung II.eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung römisch II.

31.7. Die in Z 31.5.3 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Fernmeldebehörde in der Zentralstelle beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.31.7. Die in Ziffer 31 Punkt 5 Punkt 3, Litera a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Fernmeldebehörde in der Zentralstelle beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.

31.8. Die in

  1. a)Litera aZ 31.5.3 lit. a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zBZiffer 31 Punkt 5 Punkt 3, Litera a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zBPostinspektionsbeamter,Fernmeldeinspektionsbeamter,
  2. b)Litera bZ 31.5.5 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTAZiffer 31 Punkt 5 Punkt 5, Litera a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTAfür Wien, Niederösterreich und Burgenland,Referent B-Prüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,Niederösterreich und Burgenland,
  3. c)Litera cZ 31.5.7 angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zBZiffer 31 Punkt 5 Punkt 7, angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zBReferent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Direktionder PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,Hochbauprüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,Niederösterreich und Burgenland.

Die in lit. a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.Die in Litera a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.

Definitivstellungserfordernisse:

31.9. Für die

  1. a)Litera ain Z 31.1 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,in Ziffer 31 Punkt eins, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins,
  2. b)Litera bin Z 31.4 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.in Ziffer 31 Punkt 4, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch II.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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