Anl. 1/39 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

39.1. Verwendung als

Leitende medizinisch-technische Oberassistentin (Leitender medizinisch-technischer Oberassistent) oder

Medizinisch-technische Oberassistentin (medizinisch-technischer Oberassistent) oder

Medizinisch-technische Stationsassistentin (medizinisch-technischer Stationsassistent).

39.2. Überdies

a)

die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes und

b)

ein Zeugnis über eine entsprechende Sonderausbildung

nach dem MTD-Gesetz.

In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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