30.2.2. in der Dienstzulagengruppe 1:
30.2.3. in der Dienstzulagengruppe 1b:
im Verwaltungsdienst:30.2.5. in der Dienstzulagengruppe 3:
30.2.6. in der Dienstzulagengruppe 3b:
imSub-Litera, i, m Verwaltungsdienst:
Leiter eines Referates in einer Abteilung einer Direktion der PTA.
30.3.
30.4. Die in Z 30.2.5 lit. a, d und e angeführten Verwendungen eines Referenten A beinhalten besonders verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für das gesamte Bundesgebiet ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postrecht in der Generaldirektion der PTA, Referent für Text- und Datentechnik in der Generaldirektion der PTA.30.4. Die in Ziffer 30 Punkt 2 Punkt 5, Litera a,, d und e angeführten Verwendungen eines Referenten A beinhalten besonders verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für das gesamte Bundesgebiet ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postrecht in der Generaldirektion der PTA, Referent für Text- und Datentechnik in der Generaldirektion der PTA.
30.5. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 550/1994)30.5. Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1994,)
0 Kommentare zu Anl. 1/30 BDG 1979