Anl. 1/40 BDG 1979

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024

40.1. Verwendung als Beamter des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes.

40.2. Überdies die Berufsberechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes nach dem MTD-Gesetz.

In Kraft seit 01.09.1997 bis 31.12.9999
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