Anl. 1/31 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.12 oder der Z 1.13 und eine in Z 31.2 angeführte Verwendung.

31.2. Verwendung

31.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1

a)

im Verwaltungsdienst als

Referent A in einer Direktion der PTA,

b)

im Postautodienst als

Leiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,

c)

im Telekomdienst als

Referent in höherer technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,

d)

im Dienst bei der Mobilkom als

Referent in höherer technischer Verwendung in der Mobilkom,

e)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde als Referentin oder Referent A im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro,

31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß § 229 Abs. 4.

31.3. Die in Z 31.2.1 lit. a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA, im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Frequenzbüros oder eines Fernmeldebüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Postrecht in der PTA Direktion Wien, Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der PTA Direktion Wien,

31.4. Eine in Z 31.5 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder § 249b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 31.6 vorgeschriebenen Erfordernisse.

31.5. Zu den Verwendungen für die in Z 31.4 angeführten Beamten zählen insbesondere:

31.5.1. in der Dienstzulagengruppe S

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter der Buchhaltung der Direktion Wien der PTA,

b)

im Postdienst:

Regionalleiter/Post - Vertrieb und Querschnittsfunktionen,

c)

im Telekomdienst:

Leiter Customer Care,

31.5.2. in der Dienstzulagengruppe 1

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter der Buchhaltung einer Direktion der PTA (ausgenommen Wien),

b)

im Postdienst:

Leiter eines Postamtes I. Klasse, 1. Stufe,

c)

im Postautodienst:

Leiter in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,

d)

im Telekomdienst:

Leiter Privatkundenvertrieb,

Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,

e)

im Dienst bei der Mobilkom:

Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,

31.5.3. in der Dienstzulagengruppe 1b

a)

im Verwaltungsdienst:

Referent B in der Generaldirektion der PTA,

Referent B 1 in einer Direktion der PTA,

b)

im Dienst bei der Mobilkom:

Referent B 1 in der Geschäftsleitung,

c)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Qualifizierte Referentin oder qualifizierter Referent B bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde in der Zentralstelle,

31.5.4. in der Dienstzulagengruppe 2:

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter einer Gruppe in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,

b)

im Postdienst:

Leiter eines Postamtes I. Klasse, 2. Stufe,

c)

im Postautodienst:

Leiter einer Postautostelle I,

d)

im Telekomdienst:

Leiter einer Betriebs-Leitstelle ohne vorgesetzten

Abteilungsleiter (ausgenommen Wien),

e)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Leiterin oder Leiter eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

Leiter der Funküberwachungsstelle Wien,

31.5.5. in der Dienstzulagengruppe 2b:

a)

im Verwaltungsdienst:

Referent B 2 in einer Direktion der PTA,

b)

im Telekomdienst:

Referent in gehobener technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,

c)

im Dienst bei der Mobilkom:

Referent B 2 in der Geschäftsleitung,

d)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

Referent B in gehobener technischer Verwendung im Frequenzbüro
und im Zulassungsbüro,

31.5.6. in der Dienstzulagengruppe 3:

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter der Buchführungsabteilung (keine Nebenverrechnungskreise) in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,

b)

im Postdienst:

Leiter eines Postamtes I. Klasse, 3. Stufe,

c)

im Postautodienst:

Leiter einer Postautostelle II,

d)

im Telekomdienst:

Leiter eines Baubüros,

e)

im Dienst bei der Mobilkom:

Leiter eines Bereiches in einer Regionalstelle,

f)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

Leiter einer Funküberwachungsstelle (ausgenommen Wien),

31.5.7. in der Dienstzulagengruppe 3b:

a)

im Verwaltungsdienst:

Referent B 3 in einer Direktion der PTA,

b)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro,

Referent B in einem Fernmeldebüro.

31.6.

a)

Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.11 oder 2.12 oder

b)

eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung II.

31.7. Die in Z 31.5.3 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde in der Zentralstelle beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.

31.8. Die in

a)

Z 31.5.3 lit. a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zB

Postinspektionsbeamter,

Fernmeldeinspektionsbeamter,

b)

Z 31.5.5 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTA

für Wien, Niederösterreich und Burgenland,

Referent B-Prüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,

Niederösterreich und Burgenland,

c)

Z 31.5.7 angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in einemder Abteilung Recht im Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB

Referent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Direktion

der PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,

Hochbauprüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,

Niederösterreich und Burgenland.

Die in lit. a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.

Definitivstellungserfordernisse:

31.9. Für die

a)

in Z 31.1 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,

b)

in Z 31.4 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 27.11.2015 bis 31.12.2019

31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.12 oder der Z 1.13 und eine in Z 31.2 angeführte Verwendung.

31.2. Verwendung

31.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1

a)

im Verwaltungsdienst als

Referent A in einer Direktion der PTA,

b)

im Postautodienst als

Leiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,

c)

im Telekomdienst als

Referent in höherer technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,

d)

im Dienst bei der Mobilkom als

Referent in höherer technischer Verwendung in der Mobilkom,

e)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde als Referentin oder Referent A im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro,

31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß § 229 Abs. 4.

31.3. Die in Z 31.2.1 lit. a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA, im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Frequenzbüros oder eines Fernmeldebüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Postrecht in der PTA Direktion Wien, Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der PTA Direktion Wien,

31.4. Eine in Z 31.5 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder § 249b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 31.6 vorgeschriebenen Erfordernisse.

31.5. Zu den Verwendungen für die in Z 31.4 angeführten Beamten zählen insbesondere:

31.5.1. in der Dienstzulagengruppe S

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter der Buchhaltung der Direktion Wien der PTA,

b)

im Postdienst:

Regionalleiter/Post - Vertrieb und Querschnittsfunktionen,

c)

im Telekomdienst:

Leiter Customer Care,

31.5.2. in der Dienstzulagengruppe 1

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter der Buchhaltung einer Direktion der PTA (ausgenommen Wien),

b)

im Postdienst:

Leiter eines Postamtes I. Klasse, 1. Stufe,

c)

im Postautodienst:

Leiter in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,

d)

im Telekomdienst:

Leiter Privatkundenvertrieb,

Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,

e)

im Dienst bei der Mobilkom:

Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,

31.5.3. in der Dienstzulagengruppe 1b

a)

im Verwaltungsdienst:

Referent B in der Generaldirektion der PTA,

Referent B 1 in einer Direktion der PTA,

b)

im Dienst bei der Mobilkom:

Referent B 1 in der Geschäftsleitung,

c)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Qualifizierte Referentin oder qualifizierter Referent B bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde in der Zentralstelle,

31.5.4. in der Dienstzulagengruppe 2:

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter einer Gruppe in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,

b)

im Postdienst:

Leiter eines Postamtes I. Klasse, 2. Stufe,

c)

im Postautodienst:

Leiter einer Postautostelle I,

d)

im Telekomdienst:

Leiter einer Betriebs-Leitstelle ohne vorgesetzten

Abteilungsleiter (ausgenommen Wien),

e)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Leiterin oder Leiter eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

Leiter der Funküberwachungsstelle Wien,

31.5.5. in der Dienstzulagengruppe 2b:

a)

im Verwaltungsdienst:

Referent B 2 in einer Direktion der PTA,

b)

im Telekomdienst:

Referent in gehobener technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,

c)

im Dienst bei der Mobilkom:

Referent B 2 in der Geschäftsleitung,

d)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

Referent B in gehobener technischer Verwendung im Frequenzbüro
und im Zulassungsbüro,

31.5.6. in der Dienstzulagengruppe 3:

a)

im Verwaltungsdienst:

Leiter der Buchführungsabteilung (keine Nebenverrechnungskreise) in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,

b)

im Postdienst:

Leiter eines Postamtes I. Klasse, 3. Stufe,

c)

im Postautodienst:

Leiter einer Postautostelle II,

d)

im Telekomdienst:

Leiter eines Baubüros,

e)

im Dienst bei der Mobilkom:

Leiter eines Bereiches in einer Regionalstelle,

f)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro,

Leiter einer Funküberwachungsstelle (ausgenommen Wien),

31.5.7. in der Dienstzulagengruppe 3b:

a)

im Verwaltungsdienst:

Referent B 3 in einer Direktion der PTA,

b)

in der Post- und FernmeldehoheitsverwaltungFernmeldebehörde: Referentin oder Referent B in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro,

Referent B in einem Fernmeldebüro.

31.6.

a)

Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.11 oder 2.12 oder

b)

eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung II.

31.7. Die in Z 31.5.3 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde in der Zentralstelle beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.

31.8. Die in

a)

Z 31.5.3 lit. a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zB

Postinspektionsbeamter,

Fernmeldeinspektionsbeamter,

b)

Z 31.5.5 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTA

für Wien, Niederösterreich und Burgenland,

Referent B-Prüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,

Niederösterreich und Burgenland,

c)

Z 31.5.7 angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in einemder Abteilung Recht im Fernmeldebüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB

Referent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Direktion

der PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,

Hochbauprüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,

Niederösterreich und Burgenland.

Die in lit. a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.

Definitivstellungserfordernisse:

31.9. Für die

a)

in Z 31.1 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,

b)

in Z 31.4 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.

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