Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
a)Litera aeine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung,
b)Litera beine an einer österreichischen Universität oder Universität der Künste erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi).
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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