Norm: KFG 1967 §63ZPO §11 BZPO §11 CZPO §502 Abs3 De2ZPO §502 Abs3 Bb
Rechtssatz: Anfechtbarkeit der Entscheidung zweiter Instanz auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer, wiewohl der Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, nur bezüglich des Halters und Lenkers den Betrag von S 50000,-- übersteigt (nähere Ausführungen in einer Note des Berichterstatters). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §70ZPO §11 AZPO §187
Rechtssatz: Die Verbindung zweier Konkursverfahren zur gemeinsamen Verhandlung gemäß § 187 ZPO ist zulässig. Sie führt zu einer "Vollstreckungsgenossenschaft", die ein der notwendigen Streitgenossenschaft ähnliches Rechtsverhältnis entstehen läßt. Entscheidungstexte 5 Ob 174/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 174/72 Veröff: EvBl 1973/69 S 157... mehr lesen...
Norm: KO §70KO §172ZPO §11 A
Rechtssatz: Es gibt kein Konkursverfahren mit mehr als einem Gemeinschuldner und daher auch keine Streitgenossenschaft mehrerer Gemeinschuldner im Sinne der §§ 11 ff ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 174/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 174/72 Veröff: EvBl 1973/69 S 157 = JBl 1973,378 8 Ob 104/11v Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs3 BbZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Ansprüche formeller Streitgenossen sind für die Frage der Zulässigkeit der Revision gesondert zu beurteilen. Bestätigt das Berufungsgericht das Ersturteil nur hinsichtlich eines formellen Streitgenossen, so hat es daher den ihn betreffenden (nicht in Geld bestehenden) Streitgegenstand zu bewerten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MSchG §29 Abs1 litdZPO §11 A
Rechtssatz: Wenn die Umschreibung der angefochtenen Marke auf einen Dritten beantragt wurde, bleibt, solange die Umschreibung im Register nicht vollzogen ist, jedenfalls der eingetragene Markeninhaber passiv legitimiert. Neben ihm kann sich der - im Register noch nicht eingetragene - Erwerber der Marke am Verfahren beteiligen. Veröff: ÖBl 1972,147 (zustimmend Schönherr) European... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Eine Berechtigung oder Verpflichtung aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund im Sinne des § 11 Z 1 ZPO setzt einen einheitlichen rechtserzeugenden Tatbestand voraus, ohne dass für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen für die Ableitung des Anspruches hinzutreten. Entscheidungstexte 2 Ob 244/70 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 BZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Miterben einer Forderung des Erblassers aus einem Werkvertrag sind Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 1 ZPO. Beträgt die Forderung eines solchen Miterben weniger als 15000 S und liegen konforme Urteile des Erstgerichtes und des Berufungsgerichtes vor, so ist die Revision trotzdem zulässig, wenn die zusammenzurechnenden Ansprüche der beiden Miterben 15000 S übersteigen. Entschei... mehr lesen...
Am 26. Juli 1967 um 1/2 7 Uhr früh ereignete sich auf dem Rathausplatz in Wien ein Verkehrsunfall. Der Erstkläger fuhr mit seinem Taxi "Mercedes 190 D" von der Universitätsstraße kommend über den Rathausplatz und hatte die Absicht, vor der Freitreppe des Rathauses nach links in die zum Ring führende Verbindungsstraße einzubiegen. Der Beklagte kam mit seinem PKW "Ford Anglia Super" aus der Gegenrichtung vom Parlament her. Die beiden Fahrzeuge stießen mit den Vorderfronten in einem spit... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2ZPO §11 Z1ZPO §11 Z2 CZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Der Geschädigte und dessen Teilzessionar sind nicht materielle, sondern nur formelle Streitgenossen. Entscheidungstexte 2 Ob 69/69 Entscheidungstext OGH 10.04.1969 2 Ob 69/69 Veröff: SZ 42/47 2 Ob 244/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Materielle Streitgenossenschaft mehrerer Miteigentümer mit Wohnungseigentum, die für rechtsfreundliche Leistungen bei der
Begründung: von Wohnungseigentum, die einheitlich für alle erbracht worden waren, in Anspruch genommen werden, wenngleich die Bevollmächtigung auf Grund von Einzelabschlüssen erfolgt war. Entscheidungstexte 1 Ob 112/64 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 A
Rechtssatz: Nur bei der notwendigen Streitgenossenschaft müssen alle Rechtsgenossen gemeinsam in der Klage belangt werden; im übrigen steht es dem Kläger frei, nur einen oder mehrere oder alle Streitgenossen gemeinsam zu belangen. Entscheidungstexte 7 Ob 195/64 Entscheidungstext OGH 08.09.1964 7 Ob 195/64 European Cas... mehr lesen...
Norm: JN §93ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Nur das Bestehen einer materiellen Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO vermag den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft zu begründen. In Fällen, in denen für einen Streitgenossen noch weitere rechtserzeugende Tatsachen für die Ableitung des Anspruches hinzutreten oder bereits von vornherein unterschiedliche rechtserzeugende Tatsachen vorliegen, ist keine materielle Streitgenossenschaft gegeben. ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen beide Beklagte erlassen. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Zweitbeklagten am 7. September, dem Erstbeklagten am 10. September 1962 zugestellt. Die von den beiden Beklagten gemeinsam durch ihren Vertreter am 11. September 1962 bei Gericht eingebrachten Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag hat das Erstgericht hinsichtlich des Zweitbeklagten als verspätet zurückgewiesen. Der dagegen erhobene Rekurs des Zweitbe... mehr lesen...
Norm: JN §93 Abs2ZPO §11 BZPO §11 C
Rechtssatz: Mehrere aus einem Wechsel verpflichtete Personen bilden weder eine materielle noch eine formelle Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 530/62 Entscheidungstext OGH 02.04.1963 4 Ob 530/62 Veröff: EvBl 1963/281 S 398 = JBl 1964,94 = SZ 36/54 1 Ob 585/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Begehren mehrere Bienenzüchter Schadenersatz für dezimierte Bienenvölker wegen Spritzung eines in Blüte befindlichen Rapsfeldes mit einem bienenfeindlichen Präparat, so liegt bezüglich dieser Schadenersatzforderungen eine materielle Streitgenossenschaft vor. Entscheidungstexte 6 Ob 161/62 Entscheidungstext OGH 13.06.1962 6 Ob 161/62 ... mehr lesen...
Der klagende Rechtsanwalt behauptete, den am 20. November 1957 verstorbenen Ludwig Z. zu dessen Lebzeiten rechtsanwaltlich vertreten zu haben, woraus ihm Honoraransprüche zustunden, die vorläufig im Betrag von 25.000 S geltend gemacht würden. Die Klage ist gegen die Verlassenschaft zu Handen von elf erbserklärten Erben gerichtet, die durch fünf Rechtsanwälte vertreten werden. Bei der ersten Tagsatzung am 20. Dezember 1960 wurde die Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung bis 17. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ZPO §11 Z1 AZPO §14 C
Rechtssatz: Wenn alle erbserklärten Erben als Vertreter des Nachlasses geklagt werden, bilden sie weder eine eigentliche Streitgenossenschaft ( § 11 Z 1 ZPO ), noch viel weniger aber eine einheitliche Streitpartei ( § 14 ZPO ). Die von Weiss in Klang 2.Auflage zu § 550 ABGB III S 163 vertretene gegenteilige Auffassung kann nicht geteilt werden. Wenn auch sämtliche erbserklärten Erben, die den Klagsanspruch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §13
Rechtssatz: Einem Beklagten steht kein Rechtsmittel zu a) gegen die Einklagung eines Streitgenossen an seiner Seite b) gegen die Zulassung einer Klagsänderung oder eines Eventualbegehrens hinsichtlich seines Streitgenossen. (Hier handelte es sich um eine einfache Streitgenossenschaft). Entscheidungstexte 6 Ob 104/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1961 6 Ob 104... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 AZPO §502 Abs3 Db
Rechtssatz: Wenn das erstgerichtliche Urteil in Ansehung des Zweitbeklagten abgeändert wurde, kann nicht deshalb der Drittbeklagte Revision erheben, weil bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision einzig und allein der die Berufung der drittbeklagten Partei betreffende Ausspruch der zweiten Instanz maßgebend ist. Welche Auswirkung die eine andere Partei betreffende Entscheidung auf ihren Regreßanspruch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Geht eine Forderung des Erblassers auf mehrere Miterben über, so sind diese nach der Einantwortung als Streitgenossen nach § 11 Z 1 zweiter Fall ZPO anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 453/58 Entscheidungstext OGH 26.11.1958 1 Ob 453/58 Veröff: EvBl 1959/129 S 215 = RZ 1959,70 = JBl 1959,322 8 Ob 140/77 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §235 Abs1 A3ZPO §477 Z5
Rechtssatz: Der Mangel einer Verständigung der beklagten Partei von der Stellung eines Eventualbegehrens (mehrere Streitgenossen) ist dadurch behoben, daß das Urteil, welches auch das Eventualbegehren erledigt, ihr zugestellt wurde (und sie dagegen kein Rechtsmittel ergreift). Entscheidungstexte 1 Ob 579/56 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Zwillinge, die in einer gemeinsamen Klage die Feststellung der außerehelichen Vaterschaft des Beklagten und dessen Heranziehung zur Unterhaltsleistung begehren, sind formelle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 535/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 2 Ob 535/56 Veröff: JBl 1957,99 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Revision eines der zwei Beklagten, wenn das Klagsbegehren auf Zahlung eines Betrages unter 10000,-- S gegen zwei Beklagte zur ungeteilten Hand gerichtet ist, wobei Klagegrund Aufwandersatz ist; der eine Beklagte haftet als Eigentümer, der zweite Beklagte als Verwalter der vom Kläger gefundenen Sache. (Das Erstgericht verurteilte beide Beklagte, das Berufungsgericht wies hinsichtlic... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte beide Beklagte zur ungeteilten Hand zur Bezahlung eines Betrages von 14.695 S 82 g s. A. (nämlich Verdienstentgang 9477 S 62 g zuzüglich Bedürfnisvermehrung 4390 S und Sachschaden 828 S 20 g) sowie den Erstbeklagten allein zur Bezahlung weiterer 29.400 S s. A. (Schmerzengeld) und wies das Mehrbegehren des Klägers ab. Der Kläger bekämpfte nur den Kostenausspruch des Ersturteils mit Rekurs. Berufung in der Hauptsache legten lediglich die Beklagten ein, der ... mehr lesen...
Norm: JN §93 Abs1ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Eine Klage gegen den Ehegatten und die Eltern des Spitalspfleglings auf Rückersatz der Spitalskosten begründet keine materielle Streitgenossenschaft auf der Passivseite, da die Rückersatzpflicht einerseits auf § 91 ABGB, andererseits auf § 154 ABGB unter Anwendung des § 1042 ABGB gestützt ist. Der Gerichtsstand nach § 93 Abs 1 JN ist daher nicht anwendbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Klage befand sich Adele H., die Gattin des Erstbeklagten und Mutter des Zweitbeklagten, in Spitalsbehandlung im Krankenhaus Lainz. Hiebei sind Verpflegskosten aufgelaufen, die unberichtigt aushaften. Gemäß § 1042 ABGB. wird vom Erstbeklagten, der seinen allgemeinen Gerichtsstand in Wien hat, ein Betrag von 300 S und vom Zweitbeklagten, der ständig in Liezen (Steiermark) wohnt und hinsichtlich dessen der Gerichtsstand nach § 93 Abs. 1 JN. herangezogen wird, ein Betr... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Witwe des am 18. August 1949 bei einem Motorradunfall schwer verletzten und schon am Tage darauf seinen Verletzungen erlegenen Postbeamten Friedrich M. Der Verunglückte fuhr, als es zum Unfall kam, auf dem Soziussitz des vom Beklagten gelenkten Kraftrades. Der Beklagte wurde wegen dieses Unfalls zur Strafe des strengen Arrestes in der Dauer von zwei Monaten, zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens, aber auch zur Zahlung eines Betrages von 3325.90 S (Ersatz der B... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist unbestritten: Im Rechtsstreite 28 Cg 166/50 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien ging das Klagebegehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft einer Liegenschaft durch deren gerichtliche Feilbietung. Zehn von den elf Beklagten haben mit Ausnahme der damals an erster Stelle Beklagten, die schon bei der ersten Tagsatzung das Klagebegehren anerkannt hatte, zunächst bestritten. Im Laufe des Prozesses ist bezüglich der an dritter bis siebenter Stelle Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ZPO §11 A
Rechtssatz: Kein Kostenregreßanspruch bei nicht einheitlicher Streitpartei. Entscheidungstexte 1 Ob 433/52 Entscheidungstext OGH 21.05.1952 1 Ob 433/52 Veröff: SZ 25/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024237 Dokumentnummer JJR_19520521_OGH0002_00... mehr lesen...
Rechtssatz: Ansprüche von und gegen Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 2 ZPO sind nicht zusammenzurechnen. Entscheidungstexte 4 Ob 13/48 Entscheidungstext OGH 21.09.1948 4 Ob 13/48 Beisatz: Wenn mehrere Dienstnehmer den gemeinsamen Dienstgeber mit gemeinsamer Klage auf Zahlung von Bezügen klagen. (T1) Veröff: SZ 21/129 Prä 198/51 Entscheidungstext OGH 08.12.1951 Prä 198/51 Veröff: SZ 24/335 = EvBl 1952/49 S 69 = Judikat Nr 56 2 Ob ... mehr lesen...