Norm: JN §55ZPO §11 Z1 BZPO §502 Abs3 De2
Rechtssatz: Bei materieller Streitgenossenschaft hat sowohl gemäß § 55 JN wie gemäß §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO eine Zusammenrechnung der Streitwerte stattzufinden. Entscheidungstexte 2 Ob 739/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 2 Ob 739/51 1 Ob 515/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 1 Ob... mehr lesen...
Die Kläger erhoben Schadenersatzansprüche gegen den Erstbeklagten als Chauffeur und gegen den Zweitbeklagten als dessen Dienstgeber und Eigentümer (Halter) des vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens mit der Begründung: , daß ersterer durch unvorsichtiges und vorschriftswidriges Fahren auf der Bezirksstraße den Tod ihres ehelichen Sohnes verursacht und verschuldet habe, der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt gelebt und wesentlich zu ihrem Unterhalt beigetragen habe, indem er ihne... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 CZPO §448
Rechtssatz: Mehrere Mieter, welche zuviel bezahlte Mietzinse in einer gemeinsamen Klage vom Vermieter zurückfordern, sind formelle Streitgenossen. Für diese Ansprüche gelten die besonderen Bestimmungen über das Verfahren in Bagatellsachen, soweit die einzelnen Ansprüche die Bagatellgrenze nicht übersteigen, wenn auch die Summe der Ansprüche größer ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat sämtliche vier Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, die Wohnung Graz, H.straße geräumt zu übergeben. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Erst- und der Zweitbeklagten nicht Folge gegeben, wohl aber der Berufung des Dritt- und des Viertbeklagten und die gegen sie gerichtete Räumungsklage abgewiesen. Die Abweisung der Klage gegen den Dritt- und Viertbeklagten wird damit begrundet, daß diese keine Mietrechte an der Wohnung behaupten, sondern nur gel... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Streitgenossenschaft nach § 11 Z 1 ZPO zwischen demjenigen, der ein eigenes Recht an der Wohnung behauptet und demjenigen, der sich nur faktisch in der Wohnung befindet, wenn beide vom älteren Mieter auf Räumung geklagt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 607/49 Entscheidungstext OGH 21.12.1949 1 Ob 607/49 Veröff: JBl 1950,185 ... mehr lesen...
Drei Angestellte einer Aktiengesellschaft haben mit gemeinsamer Klage die Zahlung von Bezügen auf Grund ihres Dienstvertrages begehrt. Die Untergerichte haben die Klagsansprüche mit übereinstimmenden Urteilen für berechtigt erkannt. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der beklagten Partei zurückgewiesen, soweit die Urteile der Untergerichte das Begehren jenes Klägers für berechtigt erkannt hatten, dessen Klagsbetrag 10.000 S nicht überstieg. Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...
Norm: JN §93UWG §23 Abs2ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Nach § 23 Abs 2 UWG können mehrere Streitgenossen, für die nach § 23 Abs 1 dieses Gesetzes der ausschließliche Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten begründet ist, im Gegensatz zu § 93 JN auch dann vor jedem dieser Gerichte geklagt werden, wenn nur eine uneigentliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO und nicht eine gerichtliche Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 1 ZPO vorli... mehr lesen...
Norm: JN §93ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Begehrt der Erbe in seiner gegen mehrere Vermächtnisnehmer erhobenen Klage den Ersatz der Gebühr, die er für die Vermächtnisnehmer entrichtet hat, so ist für die Klage mangels einer Streitgenossenschaft auf Seite der Beklagten der Gerichtsstand nach § 93 JN nicht begründet. Entscheidungstexte 3 Ob 914/36 Entscheidungstext OGH 20.10.1936 3 Ob 9... mehr lesen...