Entscheidungsgründe: Am 24.8.1984 wurde die damals 20jährige Klägerin bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Mit Versäumungsurteil vom 28.5.1986 wurde festgestellt, daß ihr die beklagte Partei für alle künftigen Schäden voll zu haften hat, die sie aus dem genannten Unfall erleidet. Am 16.4.1987 brachte die Klägerin eine Klage auf Zahlung von S 985.957,60 (darin enthalten S 250.000,-- an Verunstaltungsentschädigung) ein. Sie brachte dazu vor, durch die mit dem Unfall verbunden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger - ein Facharzt - veranlaßte 1992/1993 die Renovierung eines Hauses mit einem Kostenaufwand von 3 Mio S und finanzierte den Erwerb eines Labors um 7,5 Mio S, wobei "etliche Zahlungen" anfielen. Er beschäftigte in der Buchhaltung seines Betriebs eine Mitarbeiterin auf Werkvertragsbasis. Diese nützte ihre Stellung zu seinen Lasten aus. Sie fingierte die Einstellung von Mitarbeitern in der Lohnverrechnung, fügte Sammelüberweisungsaufträgen, nachdem sie der Kl... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe der "N*****-Zeitung" vom 25.11.1992 war in einem Artikel über eine Kindesentführung durch seinen Vater, den Kläger, berichtet worden. Mit der am 1.10.1996 eingelangten Klage begehrt der Kläger (nach Verbesserung) von der erstbeklagten und der zweitbeklagten Partei zur ungeteilten Hand 250.000 S und von der drittbeklagten und viertbeklagten Partei zur ungeteilten Hand ebenfalls 250.000 S. Durch die falsche Berichterstattung sei ihm ein Verdienstentgan... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 11 ZPO Einteilung der Entscheidungen: A Allgemeines B Materielle Streitgenossenschaft (§ 11 Z 1 ZPO) C Formelle Streitgenossenschaft (§ 11 Z 2 ZPO) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102140 Dokumentnummer JJR_19960904_OGH0002_000ZPO00011_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §891ABGB §893JN §93ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Jede Solidarverpflichtung begründet den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft. Die Rechtsgrundlage der Solidarhaftung ist gleichgültig. Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet nicht zwischen echter und unechter Solidarität. Gesamtschuldverhältnisse können auch stufenweise entstehen (passiv: Schuldbeitritt; aktiv: Zession). Wesentlich für das Vorliegen solidarischer Haftung ist ... mehr lesen...
Norm: JN §55ZPO §11 Z1ZPO §502 Abs2
Rechtssatz: Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand - und damit einen einheitlichen Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes -, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen; andernfalls sind sie getrennt zu behandeln. Entscheidungstexte 4 Ob 521/95 Entscheid... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2JN §55 Abs5WEG §9WEG §13ZPO §11 Z1 BZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Wohnungseigentumsbewerber sind grundsätzlich nicht materielle (§ 11 Z 1 ZPO), sondern formelle Streitgenossen (§ 11 Z 2 ZPO); ihre Ansprüche sind nicht zusammenzurechnen (§ 55 Abs 1 Z 2, Abs 5 JN); es ist daher eine gesonderte Bewertung gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO notwendig. Anderes gilt nur für jene Kläger, die sich als Ehegatten im Hinblick auf § 9 WEG in einem Anw... mehr lesen...
Norm: JN §93KO §111ZPO §11 Z1 B
Rechtssatz: Materielle Streitgenossen (§ 11 Z 1 ZPO) des Gemeinschuldners können am ausschließlichen Gerichtsstand des Prüfungsprozesses (§ 111 KO) mitgeklagt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 25/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 Ob 25/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §11 AZPO §14 A
Rechtssatz: Während bei der einheitlichen Streitpartei nur dann von Parteienidentität gesprochen werden kann, wenn sämtliche Streitgenossen auch Parteien der Widerklage sind, genügt es bei der einfachen Streitgenossenschaft, wenn die Parteien der Widerklage Parteien eines der mehreren Rechtsstreite sind, die parallel laufen. Entscheidungstexte 4 Ob 564/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 AZPO §14 A
Rechtssatz: Der Umstand, daß die in Anspruch genommene Servitut des Wegerechtes einzelne (nebeneinander liegende) Liegenschaften einzelner Beklagter belastet würde, schafft kein Rechtsverhältnis, das die Erstreckung der Urteilwirkung auf sämtliche Streitgenossen erforderlich macht. Nur dann, wenn die Klägerin (ihre Rechtsvorgänge) auf allen Grundstücken der Beklagten gleichartige Benützungshandlungen gesetzt hätte, müßt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.Juli 1990 ereignete sich auf dem Strandplatz in Podersdorf ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines PKW Marke Toyota Corolla und die Erstbeklagte als Lenkerin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Mercedes 200 beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz insgesamt S 99.517,92 (Reparaturkosten S 84.517,92, Wertminderung S 10.000,--, zediertes Schmerzengeld seiner Ehegattin S 5.000,--) mit der Begründu... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende A*****versicherung***** und die zweitklagende P*****versicherung***** machen gegenüber der beklagten Partei Ansprüche geltend, die sie auf Leistungen stützen, die sie der Witwe und den beiden Waisen des bei dem Unfall vom 7.7.1989 getöteten Adolf H***** erbracht haben. Unter Einräumung eines Mitverschuldens des Getöteten von 50 % begehren die erstklagende Partei aus dem Titel Bestattungskosten und Witwen- sowie Waisenrente für die Zeit vom 7.7.1989 b... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs5ZPO §11 Z1 BZPO §528 Abs1 K
Rechtssatz: Hängt die Entscheidung über den Revisionsrekurs der Drittbeklagten und der Viertbeklagten von erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO ab, ist auch der Revisionsrekurs der Erstbeklagten und der Zweitbeklagten zulässig, wenn alle vier Beklagten materielle Streitgenossen im Sinne des § 11 Z 1 ZPO sind. Es kommt nicht darauf an, ob auch die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte ein... mehr lesen...
Begründung: In der "N*****-Zeitung" vom 12.4.1992 erschien auf Seite 15 ein Artikel mit der Überschrift "Tägliches erscheinendes Magazin kann die Gesundheit gefährden". In diesem Artikel heißt es ua: "Die Eignung von Zeitungspapier zum Recycling, also um aus Altpapier wieder neues zu machen, hängt davon ab, mit welchen Farben die Beschichtung des Zeitungspapiers erfolgte. Im Falle des neu auf den Markt gekommenen täglichen Magazins wird neben dem Tiefdruckverfahren der sog... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 Z2 C
Rechtssatz: Klagen mehrere Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber rückständige Bezüge ein, kommt es durch diese subjektive Klagenhäufung lediglich zu einer formellen (unechten) Streitgenossenschaft im Sinne des § 11 Z 2 ZPO, so daß der diesbezügliche Rechtsstreit für jeden Streitgenossen selbständig zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 60/92 Entscheidungstext O... mehr lesen...