Norm
ZPO §11 Z1 BRechtssatz
Materielle Streitgenossenschaft mehrerer Miteigentümer mit Wohnungseigentum, die für rechtsfreundliche Leistungen bei der Begründung von Wohnungseigentum, die einheitlich für alle erbracht worden waren, in Anspruch genommen werden, wenngleich die Bevollmächtigung auf Grund von Einzelabschlüssen erfolgt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0035430Dokumentnummer
JJR_19641106_OGH0002_0010OB00112_6400000_001