Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur vom 6. August 2007 ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die dritte Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule nicht berechtigt sei. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Schuljahr 2006/2007 die zweite Klasse des BG/BRG Graz C bes... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 21. September 1987, Zl. 87/10/0073, ausgeführt hat, sind Ausgangspunkt und - unter Beachtung der spezifischen Anforderungen der besuchten Schulart - Grundlage der gemäß § 25 Abs. 2 lit. c SchUG zu erstellenden Prognose ausschließlich die Leistungen des Schülers in den übrigen Pflichtgeg... mehr lesen...
1. Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich vom 5. Oktober 2005 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer nicht berechtigt sei, in die 8. Klasse der von ihm besuchten Schulart aufzusteigen. Die mit "Nicht genügend" getroffene Jahresbeurteilung aus Mathematik (nach durchgeführter Wiederholungsprüfung) werde bestätigt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwalt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc;VwGG §33 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/10/0206 B 16. Oktober 2006 RS 1
(Hier: Anhaltspunkte dafür, dass im Beschwerdefall demgegenüber
die Möglichkeit einer fortwirkenden Rechtsverletzung des
Beschwerdeführers durch den angefochtenen Bescheid gegeben wäre,
sind weder ersichtlich, noch lassen sie s... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 8. August 2005 sprach der Landesschulrat für Niederösterreich aus, dass die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die vierte Klasse der Volksschule nicht berechtigt sei. Als gesetzliche Grundlage waren gemäß § 25 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 71 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) angegeben. Begründend wurde ausgeführt, gegen die Entscheidung der Schulkonferenz der Volksschule S. vom 22. Juni 2005, wonach die Beschwerdeführerin zum Aufste... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §20 Abs2;SchUG 1986 §25 Abs2 litc;SchUG 1986 §71 Abs4;
Rechtssatz: Sind die Unterlagen für eine Beurteilung ausreichend, sind weder die Voraussetzungen für eine Feststellungsprüfung nach § 20 Abs. 2 SchUG noch die Voraussetzungen für eine kommissionelle Prüfung nach § 71 Abs. 4 SchUG gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §20 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2 litc;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine ausreichende Beherrschung des Lehrstoffs im Pflichtgegenstand "Mathematik" vorliegt, schlägt auf Grund der dort unabdingbaren Verbalisierungen eine mangelnde Sprachbeherrschung auch auf die Beurteilung im Fach "Mathematik" durch. (Hier betreffend Frage der Berechtigung zum Aufsteigen in die näc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §20 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar wurde vom Verwaltungsgerichtshof die Auffassung verworfen, es müssten die Leistungen eines Schülers in den übrigen Pflichtgegenständen in jedem Fall "signifikant", somit erheblich besser sein als das schlechteste denkbare positive Beurteilungskalkül, also "Genügend", weil dies we... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/10/0224 E 24. Jänner 1994 RS 1 Stammrechtssatz Dem Aufsteigen trotz Vorliegen einer auf "Nicht genügend" lautenden Beurteilung in einem Pflichtgegenstand gebührt dann, aber auch nur dann, der Vorzug vor dem Wiederholen der Schulstufe, wenn es auf Grund zu erwartender positiver Entwicklung des Leistungsbildes des Schüle... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/10/0224 E 24. Jänner 1994 RS 3(hier: ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Ein Aufsteigen trotz eines "Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand kommt nur dann in Betracht, wenn die Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen eine Beschaffenheit aufweisen, die den erfolgreichen Abschluß der nächsthöheren Schulstufe iSd ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. August 2004 ausgesprochen, die Beschwerdeführerin sei zum Aufsteigen in den 4. Jahrgang einer höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe nicht berechtigt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe im Schuljahr 2003/2004 den 3. Jahrgang einer höheren ... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §19 Abs4;SchUG 1986 §19 Abs7;SchUG 1986 §20;SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;
Rechtssatz: Wie der VwGH z.B. in den E vom 20. Dezember 1999, Zl. 99/10/0240, und vom 27. November 1995, Zl. 94/10/0056, ausgesprochen hat, hat eine Verletzung des § 19 Abs. 4 SchUG nicht die Unzulässigkeit einer negativen Beurteilung im Jahreszeugnis zur Folge. Es sind nämlich die vom... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2002/2003 die 6. Klasse der Schulform Oberstufenrealgymnasium. Auf Grund der Entscheidung der Klassenkonferenz vom 17. Juni 2003 erhielt er im Pflichtgegenstand Deutsch eine negative Jahresbeurteilung. Weiters stellte die Klassenkonferenz fest, dass der Beschwerdeführer mangels Vorliegen der Voraussetzung des § 25 Abs. 2 lit. a SchUG nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt sei. Der Beschwerdeführer erhob Berufun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe - Eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt nur insoweit in Betracht, als der für den Antragsteller befürchtete Nachteil durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hintangehalten werden könnte. D... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1996/97 die vierte Klasse des Bundesrealgymnasiums L. Das Jahreszeugnis wies in den Gegenständen Deutsch und Englisch eine Beurteilung mit "Nicht genügend" auf. Die Wiederholungsprüfung in Deutsch wurde mit "Nicht genügend" benotet, jene im Gegenstand Englisch mit "Genügend". Mit Entscheidung vom 9. September 1997 sprach die Klassenkonferenz aus, daß der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die fünfte Klasse nicht berechtigt sei, weil er ke... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;
Rechtssatz: Ob der Schüler bei Zuerkennung der Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe die Schule verlassen hätte oder nicht, ist für die Entscheidung über die Berechtigung zum Aufsteigen ohne Belang, weil der Gesetzgeber an diesen Umstand nicht anknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, wie die Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen konkret beschaffen sein müssen, um den erfolgreichen Abschluß der nächsthöheren Schulstufe erwarten zu lassen, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden. Daher ist die Auffassung, es müssten die Leistungen eines Schülers in den übrigen... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0224 2 Stammrechtssatz Die "Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen" können zwar nicht mit den in diesen Pflichtgegenständen erzielten Leistungsbeurteilungen gleichgesetzt werden; es kommt auf die Leistungen selbst an. Die Noten sind aber ein Indiz für die tatsächlich erbrachten Leistungen (H... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0224 3 Stammrechtssatz Ein Aufsteigen trotz eines "Nicht genügend" in einem Pflichtgegenstand kommt nur dann in Betracht, wenn die Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen eine Beschaffenheit aufweisen, die den erfolgreichen Abschluß der nächsthöheren Schulstufe iSd § 25 Ab... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0224 1 Stammrechtssatz Dem Aufsteigen trotz Vorliegen einer auf "Nicht genügend" lautenden Beurteilung in einem Pflichtgegenstand gebührt dann, aber auch nur dann, der Vorzug vor dem Wiederholen der Schulstufe, wenn es auf Grund zu erwartender positiver Entwicklung des Leistungsbildes des Schülers ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. September 1997 hat der Landesschulrat für Steiermark gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 (SchUG) ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die 5. Klasse nicht berechtigt ist. Begründet wurde diese Entscheidung im wesentlichen damit, der Beschwerdeführer habe aufgrund der Wiederholungsprüfung vom 9. September 1997 im Pflichtgegenstand Deutsch die Note "Nicht genügend" erhalten. Die Klassenkonferenz habe daher in ihrer Entsche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe - Der ASt hatte bereits vor Erlassung des angefochtenen Bescheides keine Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe und besäße eine solche Berechtigung auch im Falle einer Aufhebung des angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums in W. Mit Entscheidung vom 22. Juni 1993 sprach die Klassenkonferenz aus, daß die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die 4. Klasse nicht berechtigt sei, weil ihre Jahresbeurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch, Biologie und Umweltkunde "Nicht genügend" laute. Die Beschwerdeführerin (vertreten durch ihren Vater) erhob Berufung. Sie legte dar, weder sie noch ... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;
Rechtssatz: Auf der Grundlage eines Jahreszeugnisses, das in zwei oder mehreren Pflichtgegenständen eine Beurteilung mit "Nicht genügend" aufweist, kann die Entscheidung im Anwendungsbereich des § 25 Abs 1 SchUG und § 25 Abs 2 SchUG nur lauten, daß der Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt ist. ... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §23 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;SchUG 1986 §71 Abs2;SchUG 1986 §71 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 71 Abs 4 letzter Satz SchUG folgt, daß unter den im § 71 Abs 4 SchUG genannten Voraussetzungen in eine Überprüfung der strittigen Beurteilung auch dann einzutreten ist, wenn selbst die Feststellung der Unrichtigkeit der Beurteilung in einem Pflichtgegenstand - infolge einer Beurteil... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 1992/93 den 2. Jahrgang einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe in X. Auf Grund der Entscheidung der Jahrgangskonferenz erhielt sie in den Pflichtgegenständen Mathematik sowie Stenotypie und Textverarbeitung negative Jahresbeurteilungen. Sie bestand am 13. September 1993 die Wiederholungsprüfung aus Mathematik, jene aus Stenotypie und Textverarbeitung jedoch nicht. In der Folge traf die Jahreskonferenz vom 14. September 1993 di... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc;
Rechtssatz: Zu beurteilen sind nach § 25 Abs 2 lit c SchUG die vom Schüler erbrachten Leistungen; Mängel im Unterricht haben dabei außer Betracht zu bleiben (hier hat der Bf eingewendet, er sei dadurch benachteiligt worden, daß der Lehrstoff des Deutschunterrichtes großteils in dem auf die Deutschstunde folgenden Religionsunterricht vorgetragen wurde, de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §52;SchUG 1986 §25 Abs2 litc;
Rechtssatz: Basiert das pädagogische Gutachten auf Aussagen ungeklärter Herkunft über die Leistungen der Beschwerdeführerin, deren Herkunft die belangte Behörde nicht klären wollte oder konnte, dann kann es schon aus diesem Grund keine taugliche Grundlage für die Entscheidung sein. Schlagworte G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1991/1992 den III. HNB-Jahrgang einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt in Wien. Sein Jahreszeugnis wies in den Pflichtgegenständen "Mathematik und angewandte Mathematik" (Mathematik) und "Physik und angewandte Physik" (Physik) jeweils die Note "Nicht genügend" auf. Der Beschwerdeführer unterzog sich daraufhin am 7. und 8. September 1992 einer Wiederholungsprüfung in diesen beiden Pflichtgegenständen, wurde jedoch abermals in beiden Gegen... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §25 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0224 2 Stammrechtssatz Die "Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen" können zwar nicht mit den in diesen Pflichtgegenständen erzielten Leistungsbeurteilungen gleichgesetzt werden; es kommt auf die Leistungen selbst an. Die Noten sind aber ein Indiz für die tatsächlich erbrachten Leistungen (H... mehr lesen...