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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §25 Abs1;Rechtssatz
Ob der Schüler bei Zuerkennung der Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe die Schule verlassen hätte oder nicht, ist für die Entscheidung über die Berechtigung zum Aufsteigen ohne Belang, weil der Gesetzgeber an diesen Umstand nicht anknüpft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997100217.X05Im RIS seit
11.07.2001