RS Vwgh 1998/4/2 97/10/0217

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1998
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Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §25 Abs1;
SchUG 1986 §25 Abs2;

Rechtssatz

Ob der Schüler bei Zuerkennung der Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe die Schule verlassen hätte oder nicht, ist für die Entscheidung über die Berechtigung zum Aufsteigen ohne Belang, weil der Gesetzgeber an diesen Umstand nicht anknüpft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100217.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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