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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §20 Abs2;Rechtssatz
Sind die Unterlagen für eine Beurteilung ausreichend, sind weder die Voraussetzungen für eine Feststellungsprüfung nach § 20 Abs. 2 SchUG noch die Voraussetzungen für eine kommissionelle Prüfung nach § 71 Abs. 4 SchUG gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005100158.X05Im RIS seit
30.05.2006Zuletzt aktualisiert am
13.01.2012