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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §25 Abs2 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/24 93/10/0224 2Stammrechtssatz
Die "Leistungen in den übrigen Pflichtgegenständen" können zwar nicht mit den in diesen Pflichtgegenständen erzielten Leistungsbeurteilungen gleichgesetzt werden; es kommt auf die Leistungen selbst an. Die Noten sind aber ein Indiz für die tatsächlich erbrachten Leistungen (Hinweis E 11.11.1985, 85/10/0096, VwSlg 11935 A/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100042.X04Im RIS seit
02.07.2001