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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine ausreichende Beherrschung des Lehrstoffs im Pflichtgegenstand "Mathematik" vorliegt, schlägt auf Grund der dort unabdingbaren Verbalisierungen eine mangelnde Sprachbeherrschung auch auf die Beurteilung im Fach "Mathematik" durch. (Hier betreffend Frage der Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005100158.X04Im RIS seit
30.05.2006Zuletzt aktualisiert am
13.01.2012