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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Sind die entscheidenden Unterlagen, auf die sich das ärztliche Gutachten stützt, im Zeitpunkt der Bescheiderlassung älter als ein Jahr, so stellt das ärztliche Gutachten gemäß § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG keine taugliche Entscheidungsgrundlage mehr dar (Hinweis E 5.8.1997, 95/11/0388).
Schlagworte
Gutachten Auswertung fremder BefundeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110077.X01Im RIS seit
19.03.2001