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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in Ansehung einer Beschwerde gegen einen auf eine solche Annahme gestützten Bescheid betreffend eine Maßnahme nach § 73 Abs 1 KFG zwingende öffentliche Interessen im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990110073.A01Im RIS seit
19.03.2001