Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung einer Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der ASt derzeit nicht die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz besitzt. Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stehen in Ansehung einer Beschwerde gegen einen auf eine solche Annahme gestützten Bescheid betreffend eine Maßnahme nach § 73 Abs 1 KFG zwingende öffentliche Interessen im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG entgegen. Dem Antrag war daher nicht stattzugeben.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990110050.A01Im RIS seit
19.03.2001