RS Vwgh 1990/5/22 89/11/0215

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 litd;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Ein früherer Alkoholmißbrauch berechtigt nur unter der weiteren Voraussetzung eines derzeit objektiv nachweisbaren Zustandes nach Alkoholmißbrauch zur Schlußfolgerung, die Eignung einer Person zum Lenken eines KFZ könne nur für eine bestimmte Zeit angenommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110215.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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