Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 36 Monaten vom 10. November 1989 an, demnach bis 10. November 1992, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des ang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person hat von den im Ermittlungsverfahren festgestellten strafbaren Handlungen auszugehen. Aus diesen ist ein Charakterbild zu gewinnen; nicht notwendig ist die Durchführung eines persönlichen Gespräches zur Charaktererforschung (Hinweis E 25.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0027 E 13. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Bei Begehung von Alkoholdelikten ist an sich schon eine besondere Verwerflichkeit gegeben (Hinweis auf E 16.6.1987, 86/11/0170 und E 22.9.1987, 86/11/0171). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer seiner geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wurde spruchmäßig die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung entzogen, so ist der Bf durch die in der
Begründung: zum Ausdruck gebrachte Annahme, er sei auch verkehrsunzuverlässig in seinen Rechten nicht verletzt. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von vier Wochen gerechnet vom 18. November 1989 der Führerschein nicht ausgefolgt werden dür... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 7. April 1988 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, von der Zustellung dieses Bescheides an gerechnet, entzogen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 11. April 1988 zugestellt. Nach "vorläufiger Wiederausfolgung" des Führerscheines an den Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. April 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Mai 1989 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides wies di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. November 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von zwei Jahren vom 17. Jänner 1989 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers verfügenden Mandatsbesche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0055 E 16. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Begehung von Suchtgiftdelikten wird durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen typischerweise erleichtert, sodass es nicht darauf ankommt, ob konkret Kraftfahrzeuge verwendet worden sind oder nicht. European C... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, auf Grund geänderter familiärer Verhältnisse (Ehescheidung) sei der Anlaß für seinen Alkoholkonsum weggefallen, macht der Lenker, dem wegen wiederholter Begehung von Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung entzogen wurde, nichts geltend, was die Rechtmäßigkeit der Entziehung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von drei Jahren (beginnend ab 3. Jänner 1988) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Nach d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. März 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen B und E gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten (vom 7. Februar bis 7. August 1989) entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde stützte die Annahme, der Beschwerdeführer sei verkehrsunzuverlässig, darauf,... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0156 E 20. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz Von einer besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann dann nicht gesprochen werden, wenn zur Tatzeit am Tatort keine anderen Straßenbenützer vorhanden waren. (Hinweis auf E vom 20.4.1979, 1554/78) ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Jänner 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung seiner Lenkerberechtigung angedroht. Der dagegen erhobenen Vorstellung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid der genannten Behörde vom 14. Februar 1989 unter Bestätigung des Mandatsbescheides keine Folge gegeben. Die Behörde sprach ferner aus, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung aberkannt wer... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0156 E 20. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz Von einer besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann dann nicht gesprochen werden, wenn zur Tatzeit am Tatort keine anderen Straßenbenützer vorhanden waren. (Hinweis auf E vom 20.4.1979, 1554/78) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0156 E 20. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz Von einer besonderen Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann dann nicht gesprochen werden, wenn zur Tatzeit am Tatort keine anderen Straßenbenützer vorhanden waren. (Hinweis auf E vom 20.4.1979, 1554/78) Europe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;
Rechtssatz: "Erhebungen (§ 66 KFG)" können allenfalls zur Verneinung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person und damit zur Abweisung ihres Antrages auf Erteilung einer Lenkerberechtigung, keinesfalls aber dazu führen, dass die Lenkerberechtigung unter einer Befristung erteilt wird (sozusagen "auf Bewährung"). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs1 litb;
Rechtssatz: Zeigen die strafbaren Handlungen des Lenkerberechtigten eine auffallende Bereitschaft zur Androhung und Anwendung von Gewalt gegenüber anderen Personen, so lässt eine solche Sinnesart in erster Linie befürchten, der Lenkerberechtigte werde im Sinne des § 66 Abs 1 lit a KFG die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;StGB §83;
Rechtssatz: Bei einer bestimmten Tatsache auf Grund einer strafbaren Handlung nach § 83 StGB steht die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr iSd § 66 Abs 1 lit a KFG im Vordergrund. Dadurch, dass die Behörde auf eine Sinnesart iSd § 66 Abs 1 lit b KFG geschlossen hat, wurde aber der Bet... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0271 E 24. September 1984 VwSlg 11530 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Hat jemand im Sinne des § 66 Abs 2 lit f KFG 1967 als Lenker eines Kraftfahrzeuges unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsv... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0271 E 24. September 1984 VwSlg 11530 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Hat jemand im Sinne des § 66 Abs 2 lit f KFG 1967 als Lenker eines Kraftfahrzeuges unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsv... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es weder eines verk... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Es bedarf einer besonderen
Begründung: , wieso unter den zur Tatzeit am Tatort (A 2 im Stadtgebiet von Wien) herrschenden Verhältnissen (am Radarfoto sind in Fahrtrichtung des Besch keine anderen Fahrzeuge zu sehen) um besonders gefährliche gehandelt hat (die Fahrgeschwindigkeit auf der Autobahn betrug 132 km/h... mehr lesen...