RS Vwgh 1989/10/17 88/11/0264

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0166 E 24. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verkehrszuverlässigkeit ist ein charakterlicher Wertbegriff, welcher es erfordert, die charakterliche Veranlassung einer Person ausgehend von den nach außen hin in Erscheinung getretenen Handlungen dieser Person zu beurteilen. Hiezu bedarf es weder eines verkehrspsychologischen Befundes noch eines ärztlichen Gutachtens (Hinweis E 25.1.1983, 82/11/0208 sowie E 14.3.1984, 82/11/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110264.X02

Im RIS seit

20.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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