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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Bei einer bestimmten Tatsache auf Grund einer strafbaren Handlung nach § 83 StGB steht die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr iSd § 66 Abs 1 lit a KFG im Vordergrund. Dadurch, dass die Behörde auf eine Sinnesart iSd § 66 Abs 1 lit b KFG geschlossen hat, wurde aber der Betroffene in einem subjektiven - öffentlichen Recht nicht verletzt, zumal sich am Ergebnis selbst nichts ändert (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110204.X03Im RIS seit
09.02.2007Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009