RS Vwgh 1989/10/24 88/11/0204

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Veröffentlicht am 24.10.1989
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
StGB §83;

Rechtssatz

Bei einer bestimmten Tatsache auf Grund einer strafbaren Handlung nach § 83 StGB steht die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr iSd § 66 Abs 1 lit a KFG im Vordergrund. Dadurch, dass die Behörde auf eine Sinnesart iSd § 66 Abs 1 lit b KFG geschlossen hat, wurde aber der Betroffene in einem subjektiven - öffentlichen Recht nicht verletzt, zumal sich am Ergebnis selbst nichts ändert (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110204.X03

Im RIS seit

09.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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