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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Zeigen die strafbaren Handlungen des Lenkerberechtigten eine auffallende Bereitschaft zur Androhung und Anwendung von Gewalt gegenüber anderen Personen, so lässt eine solche Sinnesart in erster Linie befürchten, der Lenkerberechtigte werde im Sinne des § 66 Abs 1 lit a KFG die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr gefährden, nicht aber, er werde sich nach lit b wegen der erleichterten Umstände sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110179.X03Im RIS seit
16.07.2007