RS Vwgh 1989/12/19 89/11/0234

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §65 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs1;

Rechtssatz

"Erhebungen (§ 66 KFG)" können allenfalls zur Verneinung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person und damit zur Abweisung ihres Antrages auf Erteilung einer Lenkerberechtigung, keinesfalls aber dazu führen, dass die Lenkerberechtigung unter einer Befristung erteilt wird (sozusagen "auf Bewährung").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989110234.X02

Im RIS seit

16.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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