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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs2;Rechtssatz
"Erhebungen (§ 66 KFG)" können allenfalls zur Verneinung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person und damit zur Abweisung ihres Antrages auf Erteilung einer Lenkerberechtigung, keinesfalls aber dazu führen, dass die Lenkerberechtigung unter einer Befristung erteilt wird (sozusagen "auf Bewährung").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989110234.X02Im RIS seit
16.07.2007