Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben als Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg. Der Vorsitzende des Spruchsenates erließ an jeden der Beschwerdeführer einen Bescheid, mit dem, weil gegen die beiden Rechtsanwälte für den Zeitraum 1989 bis 1995 der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG bestehe, angeordnet wurde, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben al Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in S. Die Vorsitzende des Spruchsenates erließ an jeden der Beschwerdeführer einen Bescheid, mit dem, weil gegen die beiden Rechtsanwälte für den Zeitraum 1989 bis 1995 der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a FinStrG bestehe, angeordnet wurde, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer eine Haus... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 lita;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93 Abs2;FinStrG §96;MRK Art8;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 96/15/0155 4 Stammre... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;FinStrG §89 Abs3 lita;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §98 Abs4;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Es mag dahingestellt bleiben, ob in Dienstverträge... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
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96/15/0226
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im E vom 29.6.1992, 92/15/0090, zum Fall der Beschlagnahme von Beweismitteln nach der Be... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/15/0090 2 Stammrechtssatz Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93;FinStrG §96; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Im Feststellungsbescheid nach § 89 Abs 5 FinStrG ist nicht darüber abzusprechen, ob die Erlassung des Bescheides betreffend die Anordnung der Hausdurchsuchung rechtens war. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Es kann kein Verstoß gegen die Beschlagnahmevorschriften darin erblickt werden, wenn der Vorsitzende des Spruchsenates die Unterlagen, die im Bescheid nach § 89 Abs 5 FinStrG als der Beschl... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3 lita;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;FinStrG §98 Abs4;MRK Art6 Abs3 litc;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0226
Rechtssatz: Erweist sich im Falle eines begründeten Verdachtes gegen d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §38;FinStrG §89 Abs3 litb;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §98 Abs4;KWG 1979 §23; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0268
Rechtssatz: Dem Bankgeheimnis iSd § 38 BWG unterliegende Informationen über einen Bankkunden, die der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erstattete am 15. Dezember 1989 bei der Finanzstrafbehörde Selbstanzeige. Er habe in den Jahren 1986 und 1987 in den Einkommensteuererklärungen Verluste aus Verlustbeteiligungen geltend gemacht (1986: 220.000,-- S; 1987: 660.000,-- S), und zwar zu Unrecht, weil er nicht Gesellschafter der die Verluste erwirtschaftenden Gesellschaften geworden sei, bei diesen keine Einlage gezahlt habe und sich auch nicht zur Zahlung einer Einlage verpflichtet habe. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §29 Abs1;FinStrG §29 Abs3;FinStrG §89 Abs5;
Rechtssatz: Erstattet der Beschuldigte zu einem Zeitpunkt Selbstanzeige, in welchem ein wesentliches Beweismittel (hier: eine Liste von "Scheingesellschaftern") bereits beschlagnahmt ist, sich jedoch noch in einem versiegelten Kuvert befindet (§ 89 Abs 5 FinStrG), so braucht eine derartige Selbstanzeige ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bekämpfen mit ihrer Beschwerde die im Instanzenzug ergangenen Entscheidungen im Sinn des § 89 Abs 5 FinStrG über die erfolgte Beschlagnahme von Beweismitteln. Sie beantragen, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Sie behaupten im wesentlichen, die Abgabenbehörde werte nach wie vor die beschlagnahmten Unterlagen aus; es werde die die Beschwerdeführer als Rechtsanwälte treffende Verpflichtung zur Verschwiegenheit dadurch verunmöglicht. Für die Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs5;FinStrG §98 Abs4;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 97/15/0006
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Beschlagnahme von Beweismitteln im Sinn des § 89 Abs 5 FinStrG - Die Verwertung beschlagnahmter Unterlagen durch die Abgabenbehörde ist n... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin betreiben als Kanzleigemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz erließ an jeden der Beschwerdeführer einen mit 4. Dezember 1995 datierten Bescheid, mit dem sie anordnete, in den Kanzleiräumlichkeiten sowie in der Privatwohnung jedes der Beschwerdeführer eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Begründet wurde dies damit, daß gegen jeden der Beschwerdeführer der Verdacht bestehe, daß er ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;FinStrG §93 Abs2;FinStrG §96;MRK Art8;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156
Rechtssatz: Der begründete Verdacht, daß durch strafbare Handlungen ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1945 §9 Abs2;RAO 1945 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 92/15/0090 2 Stammrechtssatz Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 un... mehr lesen...
Wie in der Beschwerde zum Sachverhalt ausgeführt wird, wurde der Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Körperschaften in Wien mit Erkenntnis vom 8. September 1994, zugestellt dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 7. November 1994, des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG schuldig erkannt. Die Beschwerdefrist endete - wie vom Beschwerdeführer klargestellt wird - am 7. Dez... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §156 Abs1;FinStrG §156 Abs2;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §85 Abs2;FinStrG §89 Abs5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 911-912;
Rechtssatz: Der Vorsitzende des Spruchsenates kann nur im Rahmen bestimmter Handlungen des Untersuchungsverfahrens (zB Festnahmeanordnung iSd § 85 Abs 2 FinStrG, Bescheide betreffend Beschlagnahme iSd § 8... mehr lesen...
Im Zuge eines gegen die Beschuldigten GW und HW durchgeführten Finanzstrafverfahrens wurde festgestellt, daß Geschäftsbeziehungen zur nunmehrigen Beschwerdeführerin in Liechtenstein bestanden. Es ergab sich der Verdacht, daß die über die Beschwerdeführerin durchgeführten Geschäfte zumindest teilweise nicht dieser, sondern Unternehmen des Beschuldigten GW zuzurechnen wären. Die Abwicklung dieser Geschäfte erfolgte über ein Konto der Beschwerdeführerin bei der X-Bank. Auch die weitere D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs2;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0160
Rechtssatz: Im Fall einer Beschlagnahme gemäß § 89 Abs 1 FinStrG von Bankunterlagen ist am Verfahren gemäß § 89 Abs 5 FinStrG nur die Bank als zur Verschwiegenheit Verpflichteter bet... mehr lesen...
Das Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hatte am 10. Dezember 1987 mit einer auf § 89 Abs. 1 FinStrG gestützten und an die Beschwerdeführerin gerichteten schriftlichen Beschlagnahmeanordnung die Beschlagnahme der Geschäftsfälle und der bezughabenden Belege zum Konto Nr. ... - lautend auf "T"-Bank -, betreffend das Geschäftsjahr 1987, verfügt. Zur Begründung: war ausgeführt worden, die Finanzstrafbehörde führe gegen die Firma D .. und die Firma A .. finanzstrafrecht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Beschlagnahmebescheid des Zollamtes durch einen Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates des Zollamtes (Feststellung, daß bestimmte beschlagnahmte Gegenstände nicht der Beschlagnahme unterliegen) aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, so müssen die gegen die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6;
Rechtssatz: Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt, können nur dann der Beschlagnahme nach § 89 Abs 3 und § 89 Abs 4 FinStrG unterliegen, wenn die Beschlagnahme (§ 89 Abs 1 FinStrG) nach Ansicht des zur Entscheidung z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §111;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §89 Abs6; Beachte Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, vor der Vornahme der Beschlagnahme zunächst nach Androhung eine Zwangsstrafe zu verhängen und erst nach Obsiegen bei den Höchstgeric... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 8. Oktober 1991, 91/14/0159, AW 91/14/0020 (in der Folge: Vorerkenntnis) verwiesen, in dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den von derselben belangten Behörde erlassenen Bescheid betreffend Beschlagnahme von Unterlagen als unbegründet abgewiesen hat. Im Vorerkenntnis ist im wesentlichen folgendes ausgeführt worden: Die Tätigkeit des Vorsitzenden des Spruchsenates... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §89 Abs3;FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;FinStrG §96;RAO 1868 §9 Abs2; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 838-840
Rechtssatz: Die besonderen Vorschriften des § 89 Abs 3 bis 5 und des § 96 zweiter Satz FinStrG schränken den Geheimnisschutz ein, wenn der zur Verschwiegenheit Verpflichtete selbst im Verdacht ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird sowohl auf den hg Beschluß vom 29. Jänner 1991, Z 90/14/0118, als auch auf das hg Erkenntnis vom selben Tag, Zl 90/14/0112, verwiesen. Die in diesen Entscheidungen aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden übergegebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der Nummer nach bestimmten Sparbuch (in der Folge S... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 29. Jänner 1991, Zl 90/14/0112, (in der Folge: bezughabendes Erkenntnis) verwiesen. Die in dieser Entscheidung aufscheinenden Kurzbezeichnungen werden weiterhin verwendet. Nachdem das Finanzamt Spittal an der Drau die vom Vorsitzenden des Spruchsenates beim Finanzamt Klagenfurt (in der Folge: Vorsitzende) übergebenen Tagesstrazzen ausgewertet und den Schluß gezogen hatte, daß am 12. September 1983 von einem der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §89 Abs4;FinStrG §89 Abs5;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein anonymes Sparbuch dem Beschuldigten zuzurechnen ist, ist nicht von der Bank zu lösen, sondern bei erst in dem den Kunden (Beschuldigten) betreffenden Finanzstrafverfahren zu beantworten. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...