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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §89 Abs1;Rechtssatz
Ist der Beschlagnahmebescheid des Zollamtes durch einen Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates des Zollamtes (Feststellung, daß bestimmte beschlagnahmte Gegenstände nicht der Beschlagnahme unterliegen) aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, so müssen die gegen die Anordnung der Beschlagnahme gerichteten Einwände zwecks Vermeidung, daß eine Beschlagnahmeanordnung der Kontrolle des VwGH entzogen ist, wohl im Rechtsmittel gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates möglich sein.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160105.X01Im RIS seit
19.09.2001