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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BWG 1993 §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0268Rechtssatz
Dem Bankgeheimnis iSd § 38 BWG unterliegende Informationen über einen Bankkunden, die der Beh durch eine Beschlagnahme beim von der Bank beauftragten Rechtsanwalt bekanntgeworden sind, dürfen nicht zum Nachteil des Bankkunden herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150267.X01Im RIS seit
19.09.2001