RS Vwgh 1997/6/25 96/15/0267

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Veröffentlicht am 25.06.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §38;
FinStrG §89 Abs3 litb;
FinStrG §89 Abs4;
FinStrG §89 Abs5;
FinStrG §98 Abs4;
KWG 1979 §23;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0268

Rechtssatz

Dem Bankgeheimnis iSd § 38 BWG unterliegende Informationen über einen Bankkunden, die der Beh durch eine Beschlagnahme beim von der Bank beauftragten Rechtsanwalt bekanntgeworden sind, dürfen nicht zum Nachteil des Bankkunden herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150267.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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