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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §29 Abs1;Rechtssatz
Erstattet der Beschuldigte zu einem Zeitpunkt Selbstanzeige, in welchem ein wesentliches Beweismittel (hier: eine Liste von "Scheingesellschaftern") bereits beschlagnahmt ist, sich jedoch noch in einem versiegelten Kuvert befindet (§ 89 Abs 5 FinStrG), so braucht eine derartige Selbstanzeige nicht strafmildernd berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150184.X03Im RIS seit
07.06.2001