RS Vwgh 1997/5/15 95/15/0184

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Veröffentlicht am 15.05.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §29 Abs1;
FinStrG §29 Abs3;
FinStrG §89 Abs5;

Rechtssatz

Erstattet der Beschuldigte zu einem Zeitpunkt Selbstanzeige, in welchem ein wesentliches Beweismittel (hier: eine Liste von "Scheingesellschaftern") bereits beschlagnahmt ist, sich jedoch noch in einem versiegelten Kuvert befindet (§ 89 Abs 5 FinStrG), so braucht eine derartige Selbstanzeige nicht strafmildernd berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150184.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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