Mit Haftungsbescheid gemäß § 224 Abs. 1 BAO vom 28. Februar 1991 wurde der mit der rechtskräftig gewordenen Strafverfügung des Zollamtes Wien vom 13. November 1987 wegen Abgabenhehlerei nach §§ 11 und 37 Abs. 1 lit. b FinStrG bestrafte Beschwerdeführer für die für den Schmuggler entstandene Eingangsabgabenschuld in der Höhe von S 73.080,-- (S 72.000,-- Einfuhrumsatzsteuer und S 1.080,-- AF-Beitrag) samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 1.462,-- zur Haftung nach § 11 BAO herangezogen.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Finanzstrafgesetzes bezieht sich das Wort "verurteilt" nur auf gerichtliche Entscheidun... mehr lesen...
Der Spruch: des angefochtenen, an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheides des Generalsekretärs der Wiener Börsekammer vom 13. Oktober 1993 lautet: "Über Ihre Gesellschaft wird das Ruhen der Mitgliedschaft zur Wiener Wertpapierbörse ausgesprochen." In der
Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen, am 13. September 1993 habe der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin und die Vertreter der Ersten österreichischen Spar-Casse - Bank AG übereinstimmend mitgeteilt, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §93;FinStrG §82;FinStrG §83;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/23 94/17/0278 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kommt der Einleitung eines bestimmten Verfahrens dann Bescheidcharakter zu, wenn daran in anderen Rechtsvorschriften ... mehr lesen...
Unbestrittenermaßen ist die Beschwerdeführerin nach den ihr vom Bundesminister für Finanzen erteilten Konzessionen unter anderem zur Durchführung des Effektengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Z. 7 lit. e des Bankwesengesetzes, Art. 1 des Finanzmarktanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (BWG), (früher § 1 Abs. 2 Z. 5 Kreditwesengesetz, BGBl. Nr. 63/1979 - KWG -) berechtigt. Mit mündlich verkündetem Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 30. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemä... mehr lesen...
Index: L00156 Unabhängiger Verwaltungssenat Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §93;FinStrG §82;FinStrG §83;UVSG Stmk 1990 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der Rsp der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts kommt der Einleitung eines bestimmten Verfahrens dann Bescheidcharakter zu, wenn daran in anderen Rechtsvorschriften bes... mehr lesen...
Dem Finanzamt wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer bei dessen Einvernahme als Beschuldigter eine Vollmachtsurkunde vorgelegt, laut der der mit dem Beschwerdeführer erschienene Rechtsanwalt (Dr. P) uneingeschränkt zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Besc... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §914;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §198;BAO §83 Abs1;BAO §83 Abs2;FinStrG;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Bevollmächtigung der Behörde anläßlich einer Vernehmung eines Beschuldigten in einem Finanzstrafverfahren angezeigt und durch Vorlage einer Urkunde, laut der der mit de... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 6. Oktober 1989 teilte das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer mit, daß gegen ihn das Finanzstrafverfahren eingeleitet werde, weil der Verdacht bestehe, daß er fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für das Jahr 1986 Abgaben in näher bezeichnetem Umfang verkürzt und damit ein Finanzvergehen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Die vom Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Finanzvergehen, die zufolge des § 23 Abs 2 Z 1 KWG nicht geeignet sind, das Bankgeheimnis zu durchbrechen, kommt auch nach dem Inkrafttreten der KWGNov 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: AbgEO §78;BAO §232;FinStrG §172 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Anders als die Bestimmung des § 23 Abs 2 Z 1 KWG idF der KWGNov 1986 knüpft die
Norm: des § 172 Abs 2 FinStrG an die Einleitung eines Strafverfahrens nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: FinStrG §33;FinStrG §34;FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Ausführungen, warum seit der KWGNov 1986 der Einleitungsverfügung eines Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens normativer Charakter zukommt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist eine Bezirkshauptmannschaft, wo er seit 1989 im Referat für Sozialhilfe beschäftigt ist; davor war er mehrere Jahre im Verkehrsstrafreferat bzw. bis Ende 1980 in der KFZ-Zulassungsstelle tätig. Zumindest formell gesehen befaßte sich die Gattin des Beschwerdeführers mit dem Handel bzw. der grenzüberschreitenden Überstellung von Kraftfahrzeugen (nach dem B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;FinStrG;
Rechtssatz: Der Umstand der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Beamten iZm einer ansonst zulässigen Nebengeschäftigung, die in keinerlei offenkundigem Bezug zu der dienstlichen Tätigkeit dieses Beamten steht, reicht für sich allein nicht für die Annahme der "Gefährdung sonstiger we... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beant... mehr lesen...
Am 29. Juni 1984 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er im Bereich des Finanzamtes X im Zusammenwirken mit Dr. K und M.K. vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1977 bis 1982 eine Verkürzung von Abgaben an Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Vermögensteuer in im Abgabenbemessungsverfahren noch näher festzustellender Höhe bewirkt bzw. zu bewirken ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: BAO §92;FinStrG §82;FinStrG §83 Abs2;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;KWGNov 1986; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/6 S 459-460;
Rechtssatz: Nur der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens kommt (seit Inkrafftreten der KWGNov 1986) ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - Dem § 30 Abs 1 und 2 VwGG kann deutlich der Wille des Gesetzgebers entnommen werden, daß die bei jedem anfechtbaren und angefochtenen Verwaltungsakt eigentümliche "Beschwerde" für sich allein b... mehr lesen...
Zur Begründung: des Antrages bringt die Beschwerdeführerin vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen. Die Zahlung der verhängten Geldstrafe sei der Beschwerdeführerin nicht möglich, es käme nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. Diese würde einen unwiederbringlichen Schaden verursachen, weil die tatsächlichen Folgen dieser Strafverbüßung nicht mehr abzugelten wären. Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in einer Finanzstrafsache wegen Abgabenhinterziehung und Ordnungswidrigkeit (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge, Umsatzsteuer) - Ob das Hindernis zwingender öffentlicher Interessen der aufschiebenden Wirkung entgegensteht, ist erst von Bedeutung, we... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2320/80 B 22. September 1980 RS 1 Stammrechtssatz Mangelt dem Bf jegliches Einkommen und exekutiv pfändbares Vermögen, dann wäre mit dem Vollzug des angef. B für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil nicht verbunden, wobei für den Fall einer Änderung seiner Einkommens- und ... mehr lesen...
Entsprechend einer Eingabe an das Landesgericht Salzburg als Handelsgericht vom 2. April 1980 wurde die Wirtschaftsprüfer Dkfm Dr N et Partners als Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: KG), an der der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, als Komplementär und eine Wirtschaftstreuhänderin als Kommanditistin mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S beteiligt waren, in das Handelsregister eingetragen. Es wurde weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag errichtet, noch eine V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: FinStrG §115;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §82;WTBO §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442;
Rechtssatz: Der Ehegattin gewährte überhöhte Arbeitsentschädigungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten, begründen schon alleine den Verdacht einer strafbaren Handlung iSd § 33 Abs 1 FinStrG. Ein solcher Verdacht wir... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82;FinStrG §83 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442;
Rechtssatz: Was die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages betrifft, ist dieser im
Spruch: eines Einleitungsbescheides keineswegs in jener Höhe anzuführen, die der im eventuell später zu erlassenden Straferkenntnis entspricht. Zur Ermittlung des strafbestimmenden Wertbe... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 1 Stammrechtssatz Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 6 Stammrechtssatz Da die abschließende rechtliche Beurteilung des dem Besch zur Last gelegten Verhaltens in der Einleitungsverfügung nicht erforderlich ist, gereicht dem Besch angesichts der Gleichwert... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Da die Einleitungsverfügung einen Bescheid darstellt (Hinweis B VfGH 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden. Für die Beantwortung der... mehr lesen...