RS Vwgh 1993/10/20 90/13/0289

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht
37/02 Kreditwesen
53 Wirtschaftsförderung
56/02 Verstaatlichte Banken

Norm

BAO §92;
FinStrG §82;
FinStrG §83 Abs2;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;
KWGNov 1986;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/6 S 459-460;

Rechtssatz

Nur der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens kommt (seit Inkrafftreten der KWGNov 1986) eine normative Wirkung zu. Wird im Zuge eines bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens dem Beschuldigten das Ausmaß jener Abgaben mitgeteilt, deren Verkürzung ihm mit dem Hinweis "in im Abgabenbemessungsverfahren noch näher festzustellender Höhe" zur Last gelegt worden war, so entfaltet ein solches Schreiben ("Konkretisierungsschreiben") keine Rechtswirkungen in bezug auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses, weil diese Rechtswirkungen bereits mit der vorangegangenen Einleitung des Finanzstrafverfahrens eingetreten sind und begrifflich kein weiteres Mal eintreten können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130289.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten