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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §92;Beachte
Besprechung in AnwBl 1994/6 S 459-460;Rechtssatz
Nur der Verständigung von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens kommt (seit Inkrafftreten der KWGNov 1986) eine normative Wirkung zu. Wird im Zuge eines bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens dem Beschuldigten das Ausmaß jener Abgaben mitgeteilt, deren Verkürzung ihm mit dem Hinweis "in im Abgabenbemessungsverfahren noch näher festzustellender Höhe" zur Last gelegt worden war, so entfaltet ein solches Schreiben ("Konkretisierungsschreiben") keine Rechtswirkungen in bezug auf die Durchbrechung des Bankgeheimnisses, weil diese Rechtswirkungen bereits mit der vorangegangenen Einleitung des Finanzstrafverfahrens eingetreten sind und begrifflich kein weiteres Mal eintreten können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130289.X02Im RIS seit
19.09.2001