In der Begründung: des der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheides stützt sich die belangte Behörde zur Untermauerung des Verdachtes, der Beschwerdeführer habe in den Jahren 1996 und 1997 je 40.000 Stück Zigaretten der Marke Davidoff Light und der Marke Memphis Classic, hinsichtlich welcher von nicht ausgeforschten Personen die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden seien, von Margit K. angekauft und dam... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82;
Rechtssatz: Der Gegenstand eines Einleitungsbescheides besteht nicht in der Feststellung der Tat, sondern in der Feststellung solcher Lebenssachverhalte, die den Verdacht begründen, der Verdächtige könnte ein Finanzvergehen begangen haben (Hinweis E vom 29. November 2000, 2000/13/0196). Ein solcher Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächl... mehr lesen...
Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallende Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zugrundegelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000 S ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: In der
Begründung: des Einleitungsbescheides ist dazulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Aus der
Begründung: muss sich ergeben, dass die Annahme der Wahrscheinlichkeit solcher Umstände gerechtfertigt ist, aus denen nac... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe im Bereich eines bestimmt genannten Finanzamtes durch die Abgabe unrichtiger Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für 1994, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt, dass für 1994 die Umsatzsteuer um S 346.625,-- und die Einkommensteuer um S 187.763,- - verkürzt worden sei. Er habe dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 F... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §149;B-VG Art18 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschuldigte bringt vor, die Einleitung des Finanzstrafverfahrens sei wider Treu und Glauben erfolgt. Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung sei nämlich in der Schlussbesprechung eine vergleichswei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;
Rechtssatz: Als Täter eines Finanzvergehens kommt jeder in Betracht, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000130207.X04 Im RIS seit 20.02.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Anmelder am 28. April 1988 beim Zollamt Braunau die Abfertigung eines ("Unfall"- ) PKW der Marke Mercedes 230 E, Baujahr 1986, zum freien Verkehr, gab in der Anmeldung den im beigelegten Kaufvertrag vom 23. April 1988 festgehaltenen Kaufpreis von DM 8.900,-- als Wert frei Grenze an und bezahlte den festgesetzten Abgabenbetrag von S 20.211,40 bar. Mit Bescheid vom 26. März 1998 schrieb das Hauptzollamt Linz dem Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 3 lit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §207 Abs2;FinStrG §137;FinStrG §35 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Ob eine Abgabe gem § 35 Abs 2 FinStrG hinterzogen ist, ist eine Vorfrage. Ein rechtskräftiger Schuldausspruch im Finanzstrafverfahren ist somit für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist nicht nötig. Ebenso wenig nötig ist die Einleitung eines F... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender unstrittiger Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Hauptzollamtes Linz (Haftungsbescheid) vom 11. Jänner 1994, wurde der Beschwerdeführer als Haftender nach § 11 BAO für die entstandene Eingangsabgabenschuld der näher bezeichneten GmbH gemäß § 224 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen und aufgefordert, den aushaftenden Abgabenbetrag binnen Monatsfrist zu entrichten. Gegen diesen Haftungsbescheid erhob der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §11;FinStrG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 93/16/0011 1
VwSlg 6949F/1994 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine Entscheidung im gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit der der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Nach der Terminologie des Fi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1998 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß diese als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der E. GmbH für bestimmte näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1996 und 1997 unter Verletzung der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe (Finanzvergehen nach § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §136;FinStrG §137 litd;FinStrG §139;FinStrG §82;FinStrG §83;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Straferkenntnis ist zu begründen, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, im Einleitungsbescheid muss lediglich begründet werden, dass die Annahme der Wahrscheinlichkeit solcher Umstände gerechtfertigt ist, aus den... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §1;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §82;FinStrG §83;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit genügt die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines AbgPfl. Anders als nach... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der A-GmbH vom 11. Dezember 1995 findet sich unter Tz 20 zur Umsatzsteuer folgende Feststellung: "Schätzung Ust 1992/1993 und 1993/1994 Die Ust 1992/1993 wurde anhand der vorläufigen Bilanz geschätzt. Die Ust 1993/1994 wurde anhand der vorliegenden UVA's geschätzt, bzw. waren einige Erlöse bzw. Gutschriften nicht erfaßt (Gutschrift Panoramavideo - netto 1.250.890,-; Forderung Klemmen - netto 301.095,55; Forderung Pachtzi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §33;FinStrG §49;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften der BAO über Inhalt und Form von Bescheiden (§ 93 BAO). Im Spruc... mehr lesen...
Im Zuge des vom Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zl. 26a Vr 10.008/89 gegen Walter W u.a. wegen §§ 35 Abs. 3, 38 Abs. 1 FinStrG geführten Verfahrens wurde am 19. Oktober 1989 an das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz der Befehl erlassen, beim Beschwerdeführer in den Räumlichkeiten in 1220 Wien, eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen vorzunehmen, deren Besitz oder Besichtigung für das gegenständliche Strafverfahren von Bedeutung sein kann. Es han... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §31 Abs4 litb;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: § 31 Abs 4 lit b FinStrG spricht nicht von einem eingeleiteten, sondern von einem anhängigen Verfahren. Auch einem förmlich eingeleiteten Finanzstrafverfahren kann ohne weiteres ein Vorverfahren vorangehen (Hinweis E 28.6.1995, 95/16/0153). European Case Law Id... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 6. September 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß sie vorsätzlich 1. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichterklärung von Betriebseinnahmen in noch festzustellender Höhe für die Jahre 1986, 1988, 1989 und 1992 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer bewirkt habe und 2. unter Verletzung der Verpflichtu... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg (belangte Behörde) vom 9. März 1994 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine bosnische Staatsangehörige, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 3 und § 19 (sowie § 20) des Fremdengesetzes (FrG) ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid damit, daß die Beschwerdeführerin am 18. Mai 1992 wegen vier schwerer Eingriff... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82;
Rechtssatz: Setzt sich die
Begründung: des in zweiter Instanz ergangenen Bescheides betreffend die Einleitung des Finanzstrafverfahrens bloß ausführlicher mit der Frage, welche Verdachtsgründe vorhanden sind, auseinander, als dies die Erstbehörde getan hat, so liegt darin keine Rechtswidrigkeit. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: FinStrG;FrG 1993 §20 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z3 litb;StbG 1985 §10 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Behörde davon aus, daß erst nach Bekanntwerden des vierten Finanzvergehens des Fremden (hier Begehung von fünf Finanzvergehen) fremdenpolizeiliche Schritte in Richtung Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gesetzt... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete mit Bescheid vom 24. August 1994 das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein, weil der Verdacht bestehe, sie habe anläßlich ihrer Einreisen in den Jahren 1989 und 1990 über das Zollamt Flughafen Wien vorsätzlich Waren, nämlich näher angeführte Damenringe, unter Verletzung einer zollrechtlichen Stellungs- und... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 24. August 1994 leitete das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er im Jahre 1990 im Bereich des Zollamtes Wien vorsätzlich Sachen, nämlich im Bescheid näher angeführte Schmuckstücke, hinsichtlich derer zuvor von einer nicht näher bekannten Täterin das Finanzvergeh... mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0183 1 Stammrechtssatz Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat (Hinweis VfGH B 9.6.1988, B 92/88), gelten gem § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Form die Vorschriften d... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, verwiesen, mit dem die Beschwerde gegen die im Instanzenzug ergangene Beschlagnahme eines Personenkraftwagens abgewiesen worden ist. In diesem Beschwerdefall war der Beschwerdeführer einer Eingangsabgabenhinterziehung im Sinne des § 35 Abs. 2 FinStrG, begangen durch die zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme des formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs hinsichtlich eines Personenkraftwagens, verdächtigt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: FinStrG §82;ZollG 1988 §93 Abs2 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160287.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schreiben vom 5. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG davon verständigt, daß gegen sie ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, weil der Verdacht bestehe, daß sie fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Umsatzsteuererklärung, nämlich durch die zu Unrecht erfolgte Geltendmachung von Vorsteuer, Umsatzsteuer 1987 (S 113.861,--) verkürzt und hiemit ein Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §33;FinStrG §34;FinStrG §82;FinStrG §83 Abs2;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;
Rechtssatz: Die im § 83 Abs 2 FinStrG angeordnete Verständigung des Verdächtigen von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer fahrlässigen Abgabenverkürzung stellt keinen Bescheid dar, weil einer solchen Maßnahme keine normat... mehr lesen...