RS Vwgh 1995/4/20 92/13/0036

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Veröffentlicht am 20.04.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §33;
FinStrG §34;
FinStrG §82;
FinStrG §83 Abs2;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;

Rechtssatz

Die im § 83 Abs 2 FinStrG angeordnete Verständigung des Verdächtigen von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer fahrlässigen Abgabenverkürzung stellt keinen Bescheid dar, weil einer solchen Maßnahme keine normative Wirkung zukommt. Insofern unterscheidet sie sich von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der VORSÄTZLICHEN Abgabenverkürzung, die zur Folge hat, daß das im KWG vorgesehene Bankgeheimnis gemäß § 23 Abs 2 Z 1 KWG durchbrochen wird (Hinweis E 16.2.1994, 91/13/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130036.X01

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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