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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33;Rechtssatz
Die im § 83 Abs 2 FinStrG angeordnete Verständigung des Verdächtigen von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes einer fahrlässigen Abgabenverkürzung stellt keinen Bescheid dar, weil einer solchen Maßnahme keine normative Wirkung zukommt. Insofern unterscheidet sie sich von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der VORSÄTZLICHEN Abgabenverkürzung, die zur Folge hat, daß das im KWG vorgesehene Bankgeheimnis gemäß § 23 Abs 2 Z 1 KWG durchbrochen wird (Hinweis E 16.2.1994, 91/13/0203).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130036.X01Im RIS seit
19.09.2001