Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33;FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Werden von einem mit seinen inländischen Einkünften steuerlich erfaßten Steuerpflichtigen die aus Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Vertragspartnern stammenden Einnahmen zur Gänze nicht offengelegt, so ist der Verdacht eines vorsätzlichen Handelns nicht unbegründet. Eur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0078 1 Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht... mehr lesen...
Das Zollamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz hatte am 10. Dezember 1987 mit einer auf § 89 Abs. 1 FinStrG gestützten und an die Beschwerdeführerin gerichteten schriftlichen Beschlagnahmeanordnung die Beschlagnahme der Geschäftsfälle und der bezughabenden Belege zum Konto Nr. ... - lautend auf "T"-Bank -, betreffend das Geschäftsjahr 1987, verfügt. Zur Begründung: war ausgeführt worden, die Finanzstrafbehörde führe gegen die Firma D .. und die Firma A .. finanzstrafrecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §83 Abs1;KWG 1979 §23 Abs2 Z1; Beachte Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777
Rechtssatz: Die Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 23 Abs 2 Z 1 KWG stellt ausdrücklich auf den Akt der Verfahrenseinleitung ab. Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung wird in die ... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Bescheid entschied die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (in der Folge: belangte Behörde) über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. November 1990 wie folgt: Der Beschwerde werde teilweise stattgegeben; der angefochtene Bescheid werde bezüglich des Verdachtes des versuchten Schmuggels eines Herre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0231 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht kann immer nur a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §136;FinStrG §137;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverf... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1991 leitete das Finanzamt Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt, ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich in den Jahren 1988 bis 1991 unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitpflicht durch Nichterklären von ausländischen Honorareinnahmen für die Jahre 1987 bis 1989 Einkommensteuer in noch festzusetzender Höhe verkürzt und hiemit ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. In der
Begründung: des Ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 29. Juni 1974 bis zu seiner Verhaftung am 11. November 1981 Obmann einer gemeinnützigen Baugenossenschaft (in der Folge: Baugenossenschaft). Am 1. Jänner 1979 trat T als Geschäftsführer in die Baugenossenschaft ein, der ebenfalls - wie auch der Obmannstellvertreter der Baugenossenschaft - am 11. November 1981 verhaftet wurde. Die Führung der Geschäfte der Baugenossenschaft wurde sodann einem Sachwalter übertragen. Über das Vermögen der Baugenossenschaft wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß im vorliegenden Fall begründeter Verdacht für eine Bestimmungstäterschaft an einem Finanzvergehen bestand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150146.X05 Im RIS seit 23.04.1992 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß nach stRsp des VwGH das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. In de... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1991 ordnete der Vorsitzende des Spruchsenates beim Finanzamt Feldkirch (in der Folge: Vorsitzende) eine Hausdurchsuchung in den Kanzleiräumlichkeiten und in der Wohnung des Beschwerdeführers, eines Rechtsanwaltes, mit der Begründung: an, es bestehe der dringende Verdacht, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von ausländischen Honorareinnahmen in den Jahren 1987 bis 1989 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/05 90/14/0207 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigten genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter in Frage kommt. Verdacht ist mehr als bloße Vermutung. Verdacht ist die Kenntnis von Tats... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe etwa Mitte 1985 als Steuerberater der X-GmbH deren Geschäftsführer Y auf dessen telefonische Anfrage, "ob es möglich sei, den Teil eines Gehaltes eines Angestellten zu verbuchen, ohne daß das über das Lohnkonto läuft" und "ob das auch möglich wäre, dies über den Ankauf eines Porsche laufen zu lassen", eröffnet, daß dies mög... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0078 1 Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwort... mehr lesen...
Entsprechend einer Eingabe an das Landesgericht Salzburg als Handelsgericht vom 2. April 1980 wurde die Wirtschaftsprüfer Dkfm Dr N et Partners als Kommanditgesellschaft (in der Folge kurz: KG), an der der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, als Komplementär und eine Wirtschaftstreuhänderin als Kommanditistin mit einer Vermögenseinlage von 10.000 S beteiligt waren, in das Handelsregister eingetragen. Es wurde weder ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag errichtet, noch eine V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0231 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Besch zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §136;FinStrG §137;FinStrG §82 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 442; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3. Jänner 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Betriebseinnahmen aus Personalleasing für die Jahre 1984 bis 1987 nicht erklärt und dadurch eine Verkürzung an Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt. Diese Verdachtsmomente ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahren genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe (hier: der AbgPfl steht hinter einer ausländischen Personal-Leasinggesellschaft und hat Umsätze und Gewinne in seinen Steuererklärungen nicht ausgewiesen) vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter ein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit der Gründung der Ing Gerhard T GmbH (in der Folge: GmbH) im Jahr 1984 bis zur Eröffnung des Konkurses über deren Vermögen am 8. Feber 1990 deren alleiniger Geschäftsführer. Zwischen der GmbH und einer WirtschaftstreuhandGmbH bestand seit dem Jahr 1984 ein Vollmachtsverhältnis mit Zustellvollmacht, das am 30. Juni 1989 von der WirtschaftstreuhandGmbH aufgelöst wurde. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt, war die GmbH seit August 198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigten genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter in Frage kommt. Verdacht ist mehr als bloße Vermutung. Verdacht ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen gesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §33 Abs2 litb;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH muß im
Spruch: eines Einleitungsbescheides das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten nur in groben Umrissen beschrieben und nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. In der
Begründung: dieses Bescheides ist darzulegen, von welchem Sachverhalt di... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 1991, Zl. 89/14/0088 (insbesondere dessen Punkte 4, 5 und 8) verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde desselben Beschwerdeführers gegen den Bescheid derselben belangten Behörde vom 9. Februar 1989, Zl. B 361-3/87, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1980 bis 1984, als unbegründet abgewiesen hat. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH muß im
Spruch: eines Einleitungsbescheides das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden; die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", dh in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschild... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Abgabepflichtige dieses Finanzvergehen tatsächl... mehr lesen...