RS Vwgh 1992/4/23 91/15/0146

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82 Abs1;

Rechtssatz

Ausf, daß im vorliegenden Fall begründeter Verdacht für eine Bestimmungstäterschaft an einem Finanzvergehen bestand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150146.X05

Im RIS seit

23.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten