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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33;Rechtssatz
Werden von einem mit seinen inländischen Einkünften steuerlich erfaßten Steuerpflichtigen die aus Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Vertragspartnern stammenden Einnahmen zur Gänze nicht offengelegt, so ist der Verdacht eines vorsätzlichen Handelns nicht unbegründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992130275.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008