Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit Bescheid vom 14. März 1989 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er 1985 und 1986 anläßlich von sechs konkret bezeichneten Einreisen aus Ungarn gemeinsam mit S und SR vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren (wie Uhren, Silber-, Porzellan- und Messinggegenstände), die nach Anzahl, Art u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §136;FinStrG §137;FinStrG §82 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443;
Rechtssatz: Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens glei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 443; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 2 Stammrechtssatz Durch die im § 83 Abs 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmungen soll dem Besch die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleicht... mehr lesen...
Das Finanzamt für den 3. und 11. Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz leitete gegen den Beschwerdeführer mit Bescheid das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich und fortgesetzt 1. "durch Einbringung unrichtig erstellter Abgabenerklärungen für die Jahre 1980 bis 1987 Verkürzungen von Umsatz-, Einkommen-, Vermögen-, Gewerbesteuer und Alkoholabgabe in noch festzustellender Höhe bewirkt" und 2. "durc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 25;
Rechtssatz: Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Besch zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden; die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt" dh in den für eine Subsumtion relevan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §80;FinStrG §81;FinStrG §82 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 25;
Rechtssatz: Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund ein... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 16. September 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma MN als Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1979 bis 1984 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbriefmark... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392;
Rechtssatz: Durch die im § 83 Abs 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmungen soll dem Besch die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und es ihm ermöglicht werden, auch Einwände gegen das Vorliegen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit der als Bescheid qualifizierten Erledigung vom 19. November 1987 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß er als für den Versand von Briefmarken bei der Firma N & Sohn Verantwortlicher wiederholt in den Jahren 1976 bis 1982 anläßlich des Versandes von eingangsabgabepflichtigen Sammlerbrie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 392; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 198;
Rechtssatz: Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht kann immer nur auf Grund einer Sc... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §136;FinStrG §82 Abs1;MRK Art6 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 198;
Rechtssatz: Ob in Ansehung der bestehenden Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK der Verdacht zur Überzeugung der Finanzstrafbehörden führen wird, ist dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens und dem Straferkenntnis vorbe... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1FinStrG §101FinStrG §115FinStrG §123FinStrG §33 Abs1FinStrG §82 Abs1FinStrG §98MRK Art6 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Im Finanzstrafverfahren betreffend Abgabenhinterziehung kommt es nicht wie im Veranlagungsverfahren oder Gewinnfeststellungsverfahre n darau... mehr lesen...