Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die (Administrativ-)Beschwerde gegen einen Einleitungsbescheid des Zollamtes Innsbruck als unbegründet abgewiesen, mit dem dem Beschwerdeführer zur Last gelegt worden war, in fortgesetzter Weise in den Jahren 1987 bis 1992 beim Import von Kraftfahrzeugen aus Deutschland durch unrichtige Wertangaben Eingangsabgaben hinterzogen und damit ein Finanzvergehen nach § 35 Abs. 2 FinStrG begangen zu haben. In der Begründung: stellte die belangte Behörde zum ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §99; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0275 5 Stammrechtssatz Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfordert nicht in jedem Fall Vorerhebungen, da sich schon aus der äußeren Erscheinung der der Finanzstrafbehörde vorliegenden Verständigungen oder sonstigen Mitteilungen der Verdacht ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Für die das Untersuchungsverfahren erst in Gang setzende Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, daß ausreichende Verdachtsgründe vorliegen. Einen derartigen Verdacht können auch die Aussagen geheimgehaltener Personen begründen (Hinweis E 29.9.1993, 89/13/0159). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §115;FinStrG §80;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83;
Rechtssatz: Wie aus der Systematik des FinStrG insbesondere aus der Gliederung in den Hauptstücken IV und VI des zweiten Unterabschnittes des zweiten Abschnittes (Finanzstrafverfahren) und den Überschriften vor § 80 und § 115 FinStrG ersichtlich ist, nimmt das Untersuchungsverfahren (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Die einer Finanzstrafbehörde erster Instanz zukommenden Anzeigen und Mitteilungen über begangene Finanzvergehen sind gemäß § 82 Abs 1 FinStrG dahingehend zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen. Dabei können von der Finanzstraf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die gegen den Bescheid des Finanzamtes über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 82 Abs. 3 FinStrG erhobene Administrativbeschwerde der Beschwerdeführerin als unbegründet ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde begehrt die Beschwerdeführerin die Aufhebung des angefochtenen Bescheid aus dem Grunde der Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, hilfsweise jener infolge Verletzung v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0078 1 Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 5. Juni 1991 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG davon verständigt, daß gegen sie ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, weil der Verdacht bestehe, daß sie fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Umsatzsteuererklärung, nämlich durch die zu Unrecht erfolgte Geltendmachung von Vorsteuer, Umsatzsteuer 1987 (S 113.861,--) verkürzt und hiemit ein Finanz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §99;
Rechtssatz: § 99 FinStrG regelt die Befugnisse, die die Finanzstrafbehörde bei ihrer Ermittlungstätigkeit hat. Die Worte "für Zwecke des Finanzstrafverfahrens" sind auch im Sinne eines (noch nicht) eingeleiteten Finanzstrafverfahrens zu verstehen, da die Ermittlungstätigkeit der Finanzstrafbehörde sowohl auf ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 22. November 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß der Beschwerdeführer vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer (für 1987 in Höhe von S 48.000,--, für 1988 in Höhe von S 75.400,-- und für 1989 in Höhe von S 65.000,--) bewirkt und hiemit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §9;
Rechtssatz: Das Vorbringen des Verdächtigen, es liege ein Schuldausschließungsgrund iSd § 9 FinStrG vor, ist im Rahmen des Finanzstrafverfahrens zu prüfen. Für die Frage des Vorliegens von genügenden Verdachtsmomenten für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 Abs 1 FinStrG ist dieses Vorbringen hingegen nicht von ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzun... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer reiste am 21. Mai 1993 aus Tschechien nach Österreich über das Zollamt Wullowitz ein. In seinem PKW befand sich ein Jagdgewehr der Marke "Blaser" K 77 lux UL Kal. 30 R mit einem Zielfernrohr der Marke "Schmidt & Binder", welches er beim Grenzübertritt nicht zur Verzollung stellte. Am 25. Mai 1995 um 13.19 Uhr erstattete er per Telefax Selbstanzeige an das Zollamt W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §29;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 89/13/0159 4 Stammrechtssatz Eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, § 80 bis § 84, Anmerkung 3). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. März 1994 hat das Hauptzollamt L als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, er habe im Mai/Juni 1988 unter vorsätzlicher Verletzung der in den §§ 52 ZollG und 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu dem von einem Angestellten der T-GmbH begangenen Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG dadurch beigetrage... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114 Abs1;FinStrG §115;FinStrG §136;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §98 Abs3;
Rechtssatz: Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Verdächtige das Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, bleibt dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 115 ff FinStrG vorbehalten. Verbleiben allenfalls nach Durchführung der Beweise trotz ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1993 leitete das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG gegen den Beschwerdeführer ein, weil der Verdacht bestehe, er habe (die im Spruch: des Einleitungsbescheides näher umschriebenen) Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 iVm § 11 FinStrG (Faktum 1), der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG (Fakten 2 bis 5) und der Hinterziehung von Eingangsabgaben nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82 Abs1;FinStrG §83 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0134
Rechtssatz: Da die Einleitung eines Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen nach dem FinStrG in Bescheidform zu ergehen hat, gelten gemäß § 56 Abs 2 FinStrG für Inhalt und Fo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §11;FinStrG §115;FinStrG §12;FinStrG §82 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 6.10.1994 94/16/0134
Rechtssatz: Als Bestimmungstäterschaft kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung geben können, wozu ein bloßes Ersuchen, Anraten oder ... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. Juli 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, daß der Beschwerdeführer vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommen-, Umsatz- und Vermögensteuer für den Zeitraum "1982 bis laufend" in noch festzustellender Höhe bewirkt und hiemit ein Finanzverg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0132 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §93 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0132
Rechtssatz: Sowohl für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, als auch für die Vornahme einer Hausdurchsuchung muß ein begründeter Verdacht vorliegen. Dieser Verdacht bezieht sich in beiden Fällen auf die Tat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0132 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umriss... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom heutigen Tag, 91/14/0129, 93/14/0015, 0082, (in der Folge: Vorerkenntnisse) verwiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Administrativbeschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vom 20. Dezember 1991 nicht Folge. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, er habe als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...
Dem angefochtenen Bescheid sowie den vorgelegten Verwaltungsakten ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Anläßlich von Ermittlungen des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde in den Buchhaltungsunterlagen des "Autohauses-E" in L eine Rechnung des "Autozentrums H" über einen PKW VW Golf Syncro mit einer näher angeführten Motor- und Fahrgestellnummer vom 17. Juni 1987 über einen Betrag von S 159.000,-- mit dem Vermerk "Durchläufer ohne MwSt." vorgefunden. De... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...