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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs2 litb;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH muß im Spruch eines Einleitungsbescheides das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten nur in groben Umrissen beschrieben und nicht in den für eine Subsumtion relevanten Einzelheiten geschildert werden. In der Begründung dieses Bescheides ist darzulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird
(Hinweis E 20.6.1990, 89/13/0231), wobei der Verdacht sich sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140207.X01Im RIS seit
05.03.1991